Warum sich jetzt der Wechsel des Stromanbieters lohnt

Sparpotentiale ermitteln und Vergleichsportale richtig nutzen
 
Seit Jahresbeginn müssen fast alle Stromlieferanten weniger für den Stromtransport zahlen. Grund hierfür ist, dass die Bundesregierung 2026 die Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst und damit in sehr vielen Regionen die Stromnetzentgelte gesunken sind. Während einige Anbieter ihre Preise senken oder schon gesenkt haben, lassen andere Anbieter ihre Preise allerdings unverändert. „Wenn Verbraucher:innen bisher keine Mitteilung über sinkende Preise erhalten haben, oder ihnen sogar eine Preiserhöhung vorliegt, lohnt sich in der Regel ein Stromanbieter-Wechsel,“ sagt Monika Schiffer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen. „Besonders Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise, hier lohnt sich ein Anbieterwechsel in den meisten Fällen.“ Die Verbraucherzentrale NRW hat vier Tipps zusammengestellt, worauf beim Wechsel des Stromanbieters zu achten ist.
 Unterschiede zwischen Neukunden und Bestandskunden beachten
 Erfreulicherweise liegen die Strompreise für Neukunden aktuell in vielen Regionen bei unter 30 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings müssen Bestandskunden oftmals erst aktiv werden, um von den gesunkenen Preisen zu profitieren – denn viele Anbieter halten ihre Preise für Bestandskunden konstant. Bei der Prüfung eines bestehenden Vertrags ist es wichtig, die Restlaufzeit und Kündigungsfrist festzustellen, um den richtigen Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel zu finden.
 Wechsel aus dem Grundversorgungstarif
 Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise. Der Grundversorgungstarif in NRW kostet im Durchschnitt 36 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 1.2.2026). Hinzu kommt ein Grundpreis, der durchschnittlich bei etwa 210 Euro pro Jahr liegt. Manche Grundversorger berechnen auch extrem hohe Grundpreise um die 300 Euro jährlich, was insbesondere kleinere Haushalte belastet. Ein Vorteil an der Grundversorgung: Haushalte können jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist den Anbieter oder Tarif wechseln. Verbraucher:innen, die in der Grundversorgung sind und einen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden haben, können durchschnittlich 330 Euro durch den Anbieterwechsel sparen, mögliche Wechselboni kommen noch hinzu. Haushalte, die im Sondertarif des Grundversorgers sind und ebenfalls 3.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, sparen durchschnittlich 170 Euro durch den Anbieterwechsel.
 Vergleichsportale richtig nutzen
 Am einfachsten ist der Tarifvergleich über Online-Vergleichsportale. Vor dem Vergleich ist es wichtig, die Filtereinstellungen anzupassen. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausgestellt sein. Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die Tarifauswahl unnötig ein. Weitere empfehlenswerte Filtereinstellungen für Vergleichsportale finden sich in der Checkliste unter www.verbraucherzentrale.nrw/vergleichportal.
 
Neuen Anbieter kritisch prüfen
 Wichtig vor einem Vertragsabschluss: Den potentiell neuen Energieversorger mittels einer kurzen Internetrecherche überprüfen, um festzustellen, ob der Anbieter durch sein Handeln in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Verbraucher:innen sollten sich nicht allein auf die Bewertungen in Vergleichsportalen verlassen.
Wenn Ratsuchende Unterstützung bei der Tarif- und Anbieterwahl benötigen, bietet die Verbraucherzentrale in Euskirchen eine Wechselberatung an. Die Kosten betragen 20,- €. Hier werden auch die rechtlichen Aspekte der aktuellen Vertragsbindung etc. geprüft und es wird ausführlich erläutert, welche Punkte neben dem Preis noch eine Rolle spielen. Termine können unter 0211 54 22 22 11 vereinbart werden.
Weiterführende Informationen:
 
 
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Servicenummer 0211 54 22 22 11

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Handbuch Testament

Das Erbe den eigenen Vorstellungen entsprechend übertragen
Die Erbschaftssteuer bestimmt die Schlagzeilen: Was wird der Bundesgerichtshof dem Gesetzgeber dazu ins Aufgabenbuch schreiben? Welche Vorschläge machen die Parteien, damit es bei der Übertragung von Vermögen gerecht zugeht? Die aktuelle Diskussion ist für den einen oder die andere Anstoß, über die Regelung des eigenen Nachlasses nachzudenken. Denn wenn der eigene Wille zu Lebzeiten festgeschrieben wird, vermeiden Erblasser nicht nur Streit unter den Hinterbliebenen. Sondern sie stellen auch sicher, dass das Erbe den persönlichen Vorstellungen entsprechend verteilt wird. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale erklärt die Grundzüge der Erbrechts und zeigt, wie über die Weitergabe von Geldvermögen, Immobilien oder anderen Gegenständen verfügt werden kann.
 
Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der -partnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Welche Regelungen können Alleinstehende treffen? Der Ratgeber erläutert, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu beachten ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich beschrieben, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein Kapitel zeigt, wie sich ganz legal Steuern sparen lassen. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kostet 22,- Euro. Zu bestellen unter
shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Für weitere Informationen
Beratungsstelle Euskirchen
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So erkennt man Fallstricke beim Social-Media-Shopping

Verbraucherzentrale Euskirchen gibt Tipps für bewusstes Einkaufen
Gucken und kaufen: Viele Social-Media-Nutzer:innen shoppen gerne in ihren Kanälen. Ob Instagram, Tik-Tok oder Facebook – laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom nutzen unter den 16- bis 29-Jährigen 48 Prozent ihre Social-Media-Kanäle zum Online-Einkauf, unter den 30- bis 49-Jährigen sind es 36 Prozent. Bezogen auf alle deutschen Internetnutzer:innen sind es 29 Prozent. „Das ist durchaus problematisch“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Denn häufig verleiten die Designs zu unnötigen Impulskäufen, die Herkunft der Waren ist teilweise schwer nachzuvollziehen und die Apps sammeln jede Menge Daten.“ Die Verbraucherzentrale NRW erklärt die Fallstricke beim Social-Media-Shopping.
Dem ersten Kauf-Impuls widerstehen
 
Viele Apps setzen gezielt auf Impulskäufe. Schnell ist der „Kaufen“-Button geklickt. Aber braucht man den angepriesenen Pulli oder die stylischen Sneaker wirklich? Und wenn ja, ist diese Variante tatsächlich die beste? Vielleicht gibt es Alternativen, die günstiger oder besser sind. Auch ein Vergleich im stationären Handel kann hilfreich sein. Nicht beeindrucken lassen sollte man sich von manipulativen Designs während des Bestellens, sogenannten „Dark Patterns“. Dabei wird durch Einblendungen Druck ausgeübt, etwa durch einen Countdown beim Bestellvorgang oder durch Angaben, wie viele Personen einen Artikel ebenfalls im Warenkorb haben.
Bei Influencer:innen skeptisch sein
Influencer:innen werden häufig von Herstellern für ihre Produktwerbung bezahlt oder verdienen an eigenen Produkten. Das ist laut der aktuellen Bitkom-Umfrage auch vielen aus der Zielgruppe bewusst. Insgesamt 21 Prozent gaben an, es sympathisch zu finden, wenn Unternehmen mit Influencer:innen werben. Bei den 16- bis 29-Jährigen finden 33 Prozent diese Form der Werbung zwar sympathisch, knapp 43 Prozent dieser Altersgruppe befürworten aber offenbar eine klarere Kennzeichnung, 90 Prozent aller Befragten setzen mehr auf klassische Produkttests.
Eigene Daten schützen
 
Bei Online-Käufen ist es ratsam, mit den eigenen Daten sparsam umzugehen. Käufer:innen sollten darauf achten, welche persönlichen Informationen sie beim Kauf angeben und sichere Zahlungsmethoden verwenden. Werbeansprachen nach einer Bestellung kann man eindämmen, indem man in der App oder in den Einstellungen des Smartphones bzw. des Browsers Push-Benachrichtigungen ausschaltet und sich vom E-Mail-Newsletter abmeldet. Vor allem Temu macht keinen Hehl daraus, an personenbezogenen Daten interessiert zu sein und diese auch für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Wer die Plattform datensparsam nutzen möchte, sollte darauf achten, dass zum Beispiel das Standorttracking in den Einstellungen des Smartphones bzw. der App deaktiviert ist. Auch die Möglichkeit, das Tracking in den Einstellungen des Smartphones auszuschalten oder der Einsatz von Werbeblockern können helfen, die Flut an Werbung zu reduzieren.
Rechte beim Widerruf
 
Wenn die online bestellten Produkte nicht passen, nicht gefallen oder nicht den Erwartungen entsprechen, können Verbraucher:innen das Recht auf Widerruf nutzen. Dies ist grundsätzlich formlos möglich. Viele Shops bieten hierfür ein Online-Formular an. Das Gesetz sieht für fast alle online bestellten Waren vor, dass Kund:innen ab dem Tag, an dem man die Ware erhalten hat, 14 Tage Zeit für einen Widerruf haben. Der Online-Shop ist verpflichtet, Informationen zur Rücksendung zu schicken und nach Erhalt der Ware zeitnah den Kaufbetrag zu erstatten. Wenn das nicht klappt, hilft der Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW, den man ausgedruckt und ausgefüllt beim Rückversand dem Paket beilegen und zusätzlich per E-Mail an den Online-Shop schicken kann.
An Umweltfolgen denken
 
Beim Online-Shopping werden viele Waren zurückgeschickt. Offizielle Statistiken zur Zahl der Retouren gibt es nicht, aber schätzungsweise ist es bei im Internet bestellten Paketen jedes vierte. Bei Bekleidung geht vermutlich sogar jedes zweite Paket an den Händler zurück. Für 2025 geht die Forschung insgesamt von etwa 550 Millionen Rücksendungen in Deutschland aus. Das verursacht mehrere hundert Tonnen CO2. Zurückgeschickte Neuware wird zudem teilweise nicht wieder angeboten, sondern entsorgt.
Weiterführende Informationen:
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Servicenummer 0211 54 22 22 11


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Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“

Ursachen erkennen und beheben
 
Feuchtigkeit und Schimmel – unliebsame Mitbewohner, die im Herbst in vielen Wohnungen Einzug halten. Und gerade in Kellerräumen, Souterrainwohnungen, aber auch in Schlafzimmern, wo sich über Nacht durch die ausgestoßene Atemluft viel Feuchtigkeit ansammelt, ist Soforthilfe angesichts dunkler Flecken und Pilzbefall an Wänden und in Raumnischen gefragt. Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ der Verbraucherzentrale gibt ein Maßnahmenpaket an die Hand – von der Ursachenbekämpfung bis hin zur Frage, wie qualifizierte Fachleute zu finden sind und was die professionelle Beseitigung von Schäden etwa kosten wird.
Schimmel – warum ausgerechnet in meiner Wohnung? Das fragen sich viele, wenn sie Feuchte- und Schimmelschäden entdecken. Der Ratgeber zeigt, wie und wo Feuchtigkeit den Bakterien und Schimmelsporen optimalen Nährboden bietet. Diesem Verursacher dann wirkungsvoll zu Leibe zu rücken, ist nicht nur wegen der unschönen Flecken ein Muss, sondern unbedingt angezeigt, weil Schimmel auch die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen kann. Und wird zu spät reagiert, können Bauschäden und im schlimmsten Fall langwierige Streitigkeiten um die Kostenübernahme für eine meist teure Sanierung die Folge sein. Das Buch gibt sowohl eine Do-it-yourself-Hilfe mit auf den Weg, erläutert aber auch, wann Profis gefragt sind und woran man deren Qualifikation erkennt. Die bau-, miet- und versicherungsrechtlichen Fragen rund um eine gegebenenfalls notwendige Schadensbeseitigung werden ebenfalls beleuchtet. Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ hat 224 Seiten und kostet 24,- Euro, als
E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder
T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Neuer Ratgeber „Rente in Sicht“

Wegweiser für den optimalen Start
 
Die Zukunft der Rente bestimmt aktuell die Schlagzeilen: Wie lange das bisherige Rentenniveau zu halten ist, was längere Lebensarbeitszeit bringt oder ob die geplante Aktivrente zur Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus motiviert. Jenseits dieser politischen Weichenstellungen treibt viele angehende Ruheständler ganz praktisch die Frage um, was zu beachten und rechtzeitig zu klären ist, wenn der Abschied aus dem Berufsleben näher rückt. Der neue Ratgeber „Rente in Sicht“ der Verbraucherzentrale stellt Rentenarten und den Weg zur Antragstellung verständlich vor. Er erläutert aber auch, was die persönliche Renteninformation aussagt, wo sich Rentenlücken auftun können und wie die eigene Finanzstrategie für einen auskömmlichen Ruhestand ausgerichtet werden kann.
 
Auch bei der Rente gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Gegebenenfalls sind Steuern zu zahlen. Und wie sich die Rentenhöhe entwickelt und wie stark die Inflation an der Kaufkraft zehrt, weiß niemand zu prognostizieren. Umso wichtiger, rechtzeitig Kassensturz zu machen, um Einkünfte und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Das Buch begleitet hierbei Schritt für Schritt und stellt anschaulich vor, welche Anlageformen auch im Ruhestand sinnvoll sind. Beleuchtet wird, wie staatlich geförderte und private Vorsorge aufs Einkommen im Alter einzahlt oder ob die eigene Immobilie gute Rendite oder eher hohe Belastung bringt. Auch ist zu erfahren, welche Versicherungen im Ruhestand noch wichtig sind. Der Ratgeber „Rente in Sicht“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Ratgeber Heizung

Austausch nicht hinauszögern
Sie läuft ja noch! – Ein oft gehörtes Argument, wenn über einen Heizungstausch nachgedacht wird. Was einerseits beruhigt, weil es akut keinen Zwang zum Handeln gibt, wiegt andererseits in trügerischer Sicherheit. Denn nicht nur, wenn die alte Anlage dann plötzlich streikt, wird die zögerliche Haltung teuer erkauft. Sondern auch, weil steigende CO2-Abgaben das Heizen mit fossiler Energie ab Anfang 2026 noch einmal verteuern. Und obendrein Fördertöpfe begrenzt sind, sodass Interessierte leer ausgehen könnten.
Das A und O beim Vorhaben Heizungstausch ist ein Check, welche Varianten zur individuellen Situation passen und wie sie sich rechnen. Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft, den Überblick zu behalten und die für die eigene Immobilie passende technische Lösung zu finden.
 
Von Brennwertkessel und Holzheizungen über Photovoltaikanlagen und Elektroheizungen bis hin zu thermischen Solaranlagen und Hybrid-Wärmepumpen – ausführlich werden die Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Techniken erläutert. Aufgezeigt wird, in welchen Gebäuden sie eingesetzt werden können und mögliche Kosten werden beispielhaft durchgerechnet. Checklisten helfen bei der Prüfung, ob die jeweilige Variante fürs eigene Objekt in Frage kommt. Schritt für Schritt lässt sich damit auch die Umsetzung planen. Mit einem interaktiven Online-Tool kann auch die Wirtschaftlichkeit der Investition ermittelt werden. Der „Ratgeber Heizung. Wärme und Warmwasser für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter
shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Ratgeber Wärmepumpe

Im Neubau ist sie mittlerweile Standard und auch in vielen Bestandsgebäuden ist sie eine zukunftsfähige Lösung. Wer eine Wärmepumpe einsetzt, nutzt kostenlose Umweltwärme, spart langfristig Heizkosten und macht sich unabhängig von fossilen Brennstoffen. Einige Bedingungen sollten aber erfüllt sein, damit die Wärmepumpe gut funktioniert. Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale hilft Sanierungswilligen wie auch Bau- und Kaufinteressierten, die individuellen Rahmenbedingungen des Gebäudes zu beleuchten – und den Weg zur passenden Förderung zu finden.
 
Los geht es mit einer Bestandsaufnahme, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt das Buch einen Überblick, was es zu berücksichtigen gilt – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet der Ratgeber Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Ausführlich werden die Wärmepumpenvarianten vorgestellt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden vor. Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als PDF unter
 
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Ratgeber Eigentumswohnung

Ratgeber Eigentumswohnung:
Wer beim Miteigentum das Sagen hat
Suchen, Kaufen, Wohnen – so sieht idealtypisch der Fahrplan aus, wenn der Kauf einer Eigentumswohnung ins Auge gefasst wird. Anders als beim Erwerb eines Hauses ist es hierbei ein Muss, sich auch die Miteigentümer genau anzusehen. Denn bei einer Eigentumswohnung muss das gesamte Gebäude gemeinsam mit diesen verwaltet werden, weil jeder nur ein Miteigentum an Grundstück und Gebäude erworben hat. Der Ratgeber „Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale lotst durch alle Fragen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, erklärt wichtige Begriffe wie Hausgeld oder Erhaltungsrücklage und zeigt außerdem mögliche Fallstricke, die beim Suchen und Kaufen der passenden Immobilie lauern können.
 
Das Praxis-Handbuch begleitet Schritt für Schritt auf dem Weg zur eigenen Wohnung. Von der Suche nach einem geeigneten Objekt über die Finanzierungsplanung bis hin zur Beurkundung durch den Notar sowie zu Abnahme und Übergabe. Ein besonderer Schwerpunkt sind die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft, die wesentlich das Zusammenleben bestimmt. Wie viel Geld sollte die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen? Wer darf bei der Eigentümergemeinschaft abstimmen? Wer prüft die Jahresabrechnungen? Kaufinteressierte sollten auch einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen werfen. Denn hier lässt sich herausfinden, ob das Objekt Tücken birgt oder ein Sanierungsstau künftig hohe Investitionen erwarten lässt. Vorgestellt wird auch, welche Regelungen im Kaufvertrag nicht fehlen dürfen und was sich hinter dem Wirtschaftsplan oder einem Baulastenverzeichnis verbirgt. 
 
Der Ratgeber „Eigentumswohnung. Suchen. Kaufen. Wohnen. Das große Praxis-Handbuch“ hat 248 Seiten, kostet 29,90 Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501. 
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich. Auch als E-Book für 23,99 Euro.

Probleme am Flughafen

Verbraucherzentrale NRW klärt über Rechte bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust auf

Die EU diskutiert derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordung. Reisende könnten zukünftig erst nach erheblich größeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen zustehen. Auch eine geringere Entschädigungssumme ist im Gespräch. Für den kommenden Sommerurlaub hat dies allerdings noch keine Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung auf europäischer Ebene steht noch aus. „Wir fordern, dass Verbraucher:innen weiterhin die derzeit bestehenden Betreuungsleistungen und Augleichszahlungen erhalten“, sagt , Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Was aber gilt aktuell, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Kommen Reisende mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Monika Schiffer. „Diese Ansprüche können im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.“ Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Expertin zusammengefasst. 

  • Wenn sich der Flug verspätet
    Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
  • Wenn der Flug gestrichen wird
    Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet. 
  • Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
    Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
  • Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
    Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Weiterführende Infos und Links:

Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

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Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr 
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

 

Ratgeber "Haushalt im Griff"

Ratgeber „Haushalt im Griff“:
Kleine Routinen für glänzende Ergebnisse

Konkrete Ziele in einem festgelegten Zeitraum anzugehen – was nach Zielvereinbarung im Berufsleben klingt, kann auch im „Unternehmen Haushalt“ zur Erfolgsstrategie werden. Wer etwa für den lästigen Hausputz einen Wochenplan anlegt und systematisch die Räume abarbeitet, kann schon in kurzer Zeit glänzende Ergebnisse vorweisen. Überhaupt: Auch ungeliebte Arbeiten – Spiegel putzen, Spülmaschine ausräumen oder Schränke entrümpeln – sollten mit kleinen Routinen in den Alltag eingebaut werden, damit sie nicht in die Schublade „Lästiges wird aufgeschoben“ wandern. Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ der Verbraucherzentrale zeigt, dass Haushalt eigentlich ganz einfach ist. Wer weiß wie, kann obendrein noch Geld sparen.

Effektive Haushaltsorganisation fängt schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von der Einkaufsliste bis hin zum Entlarven von Mogelpackungen navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement. Außerdem: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben schenken. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Auch das Waschen der Wäsche mit System hilft, Wasser, Energie und Waschmittel zu sparen. Nicht zuletzt gibt es Hilfen für Nicht-Alltägliches, etwa wenn die Wohnung für den Urlaub präpariert oder in einer halben Stunde vorzeigbar gemacht werden muss.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ hat 200 Seiten, kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder als E-Book für 14,99 Euro. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Alle Informationen zu unseren Ratgebern können Sie jederzeit unter folgendem Link finden:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks