Neuer Ratgeber „Rente in Sicht“

Wegweiser für den optimalen Start
 
Die Zukunft der Rente bestimmt aktuell die Schlagzeilen: Wie lange das bisherige Rentenniveau zu halten ist, was längere Lebensarbeitszeit bringt oder ob die geplante Aktivrente zur Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus motiviert. Jenseits dieser politischen Weichenstellungen treibt viele angehende Ruheständler ganz praktisch die Frage um, was zu beachten und rechtzeitig zu klären ist, wenn der Abschied aus dem Berufsleben näher rückt. Der neue Ratgeber „Rente in Sicht“ der Verbraucherzentrale stellt Rentenarten und den Weg zur Antragstellung verständlich vor. Er erläutert aber auch, was die persönliche Renteninformation aussagt, wo sich Rentenlücken auftun können und wie die eigene Finanzstrategie für einen auskömmlichen Ruhestand ausgerichtet werden kann.
 
Auch bei der Rente gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Gegebenenfalls sind Steuern zu zahlen. Und wie sich die Rentenhöhe entwickelt und wie stark die Inflation an der Kaufkraft zehrt, weiß niemand zu prognostizieren. Umso wichtiger, rechtzeitig Kassensturz zu machen, um Einkünfte und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Das Buch begleitet hierbei Schritt für Schritt und stellt anschaulich vor, welche Anlageformen auch im Ruhestand sinnvoll sind. Beleuchtet wird, wie staatlich geförderte und private Vorsorge aufs Einkommen im Alter einzahlt oder ob die eigene Immobilie gute Rendite oder eher hohe Belastung bringt. Auch ist zu erfahren, welche Versicherungen im Ruhestand noch wichtig sind. Der Ratgeber „Rente in Sicht“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als PDF unter
 
 oder T 0211 91380-1363
 
Cover: verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/rente
 
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Beratungsstelle Euskirchen
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer
 | Leitung
Wilhelmstr. 37, 53879 Euskirchen

02251 50 645-01
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Ratgeber Heizung

Austausch nicht hinauszögern
Sie läuft ja noch! – Ein oft gehörtes Argument, wenn über einen Heizungstausch nachgedacht wird. Was einerseits beruhigt, weil es akut keinen Zwang zum Handeln gibt, wiegt andererseits in trügerischer Sicherheit. Denn nicht nur, wenn die alte Anlage dann plötzlich streikt, wird die zögerliche Haltung teuer erkauft. Sondern auch, weil steigende CO2-Abgaben das Heizen mit fossiler Energie ab Anfang 2026 noch einmal verteuern. Und obendrein Fördertöpfe begrenzt sind, sodass Interessierte leer ausgehen könnten.
Das A und O beim Vorhaben Heizungstausch ist ein Check, welche Varianten zur individuellen Situation passen und wie sie sich rechnen. Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft, den Überblick zu behalten und die für die eigene Immobilie passende technische Lösung zu finden.
 
Von Brennwertkessel und Holzheizungen über Photovoltaikanlagen und Elektroheizungen bis hin zu thermischen Solaranlagen und Hybrid-Wärmepumpen – ausführlich werden die Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Techniken erläutert. Aufgezeigt wird, in welchen Gebäuden sie eingesetzt werden können und mögliche Kosten werden beispielhaft durchgerechnet. Checklisten helfen bei der Prüfung, ob die jeweilige Variante fürs eigene Objekt in Frage kommt. Schritt für Schritt lässt sich damit auch die Umsetzung planen. Mit einem interaktiven Online-Tool kann auch die Wirtschaftlichkeit der Investition ermittelt werden. Der „Ratgeber Heizung. Wärme und Warmwasser für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter
shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Ratgeber Wärmepumpe

Im Neubau ist sie mittlerweile Standard und auch in vielen Bestandsgebäuden ist sie eine zukunftsfähige Lösung. Wer eine Wärmepumpe einsetzt, nutzt kostenlose Umweltwärme, spart langfristig Heizkosten und macht sich unabhängig von fossilen Brennstoffen. Einige Bedingungen sollten aber erfüllt sein, damit die Wärmepumpe gut funktioniert. Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale hilft Sanierungswilligen wie auch Bau- und Kaufinteressierten, die individuellen Rahmenbedingungen des Gebäudes zu beleuchten – und den Weg zur passenden Förderung zu finden.
 
Los geht es mit einer Bestandsaufnahme, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt das Buch einen Überblick, was es zu berücksichtigen gilt – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet der Ratgeber Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Ausführlich werden die Wärmepumpenvarianten vorgestellt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden vor. Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als PDF unter
 
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Kanalsanierung: Das gilt es zu beachten

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Hausbesitzer:innen bei Kanalsanierungsarbeiten den Überblick behalten
Wenn Wurzeln aus Kanalrohren entfernt werden müssen oder die Abwasserleitung wegen undichter Stellen saniert werden muss, sind Kanalsanierungsunternehmen gefragt. „Doch rund um das Kleingedruckte können Stolperfallen lauern“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Bei der Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt die Verbraucherzentrale NRW  immer wieder fest, dass diese nicht deutlich als Vertragsbestandteil ausgewiesen sind, oder die Kund:innen diese erst nach einem Link auf der Unternehmens-Homepage zur Kenntnis nehmen konnten“, so die Verbraucherschützerin.“ Vor der Beauftragung und Vertragsunterschrift rät die Verbraucherzentrale NRW daher immer zur Prüfung der folgenden Punkte:
Angebote einholen
Arbeiten an den Kanalrohren sind meist keine Notfälle. Je nach Umfang können die Arbeiten sehr teuer werden, also gilt es vorab verschiedene Anbieter anzufragen, um die bestmöglichen Konditionen zu finden. Verbraucher:innen sollten weder Verträge an der Haustür abschließen, noch auf großformatige Zeitungsannoncen reagieren. Für einen besseren Überblick ist es wichtig, dass die Kostenvoranschläge die angedachten Leistungen, Stundenpreise und Materialkosten einzeln aufführen. Eine Vergütung für einen Kostenvoranschlag dürfen Unternehmen nur dann verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.
Werkvertrag gilt
Ob der Abwasserkanal saniert oder dessen Dichtigkeit überprüft werden soll − mit der Beauftragung schließen Kund:innen mit dem Unternehmen einen Werkvertrag ab. Rechtlich schuldet das ausführende Unternehmen dabei den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten. Bei Mängeln muss es innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Abhilfe sorgen. Im Kleingedruckten ist darauf zu achten, dass der Anbieter die genannten Arbeiten als Werkvertrag (nicht als Dienstvertrag) und nach bestem Wissen und Gewissen ausführt und eine Gewähr für den Erfolg übernimmt. Anderes wäre unzulässig.
Gewährleistung bei Mängeln
Wie lange Unternehmen bei Kanalsanierungen oder Dichtigkeitsprüfungen für spätere Mängel einstehen müssen, hängt von den konkret vereinbarten Arbeiten und deren Umfang ab. Wird etwa das gesamte Abwasserleitungssystem erneuert, gilt diese Arbeit als Bauwerk – und somit eine fünfjährige Verjährungsfrist für die Gewährleistung bei Mängeln. Sind hingegen im Rahmen kleinerer Arbeiten nur Reparaturen auszuführen, kann die Verjährung je nach Umfang und Stelle der Arbeiten zwei oder drei Jahre betragen. Geschäftsbedingungen, die kürzere Gewährleistungsfristen von etwa sechs Monaten vorsehen oder die verlangen, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigen zu müssen, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unwirksam.
Abschläge bei Teilleistungen
Zulässig ist es, wenn im Werkvertrag Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen vereinbart werden. Das Unternehmen muss in der Abschlagsrechnung dann aber genau auflisten, welche Arbeiten bereits ausgeführt und welche Materialien etwa schon verbaut wurden. Die Fälligkeit von Abschlagszahlungen etwa an die Dauer der Arbeiten, also beispielsweise nach drei Arbeitstagen, zu koppeln, ist hingegen unzulässig.
Vorsicht vor Kanalhaien
Einfallstore sind Haustürgeschäfte, unerwünschte Telefonanrufe oder großformatige Werbeanzeigen mit Lockangeboten zur Kanalprüfung oder zum Schutz vor Rückstau aus dem Kanal. Sogenannte „Kanalhaie“ verbreiten gerne Schreckensszenarien über den Zustand der Rohre und schwatzen Hausbesitzer:innen überteuerte oder überflüssige Sanierungsarbeiten auf, die dringend umgesetzt werden müssen –, da ansonsten hohe Strafen für die Grundwasserverschmutzung drohen würden. Seriöse Firmen wenden aber keinen Druck zur Unterzeichnung eines Angebots an, sondern lassen Zeit zur Entscheidung. Daher nicht überreden lassen, und im Zweifelsfall die Polizei dazu rufen. Wer bereits unterzeichnet hat, sollte die Widerrufsmöglichkeiten prüfen.
 
Weiterführende Informationen:
- Zur Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen: www.abwasser-beratung.nrw
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber „Gewicht im Griff“

Zehn-Punkte-Programm, um Essgewohnheiten dauerhaft zu ändern
Rund zwei Drittel der Männer und etwa die Hälfte der Frauen sind hierzulande überge-wichtig. Wenn das Verhältnis zwischen Körpergröße und Gewicht nicht mehr passt, ist das alles andere als ein Lifstyle-Problem. Denn auch das Risiko für Diabetes, Herz-Kreis-lauf-Beschwerden, Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Muskel- und Gelenkerkrankungen wächst mit jedem Kilo zu viel. Dabei kennen sich die meisten übergewichtigen Menschen bei Diäten gut aus und haben auch schon viel probiert. Das eigentliche Problem ist häu-fig nicht, Pfunde purzeln zu lassen, sondern das niedrigere Gewicht auch zu halten. Der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der Verbraucherzentrale bietet eine Starthilfe für eine dauer-hafte Veränderung von Lebensstil und Essgewohnheiten: Mit einem Zehn-Punkte-Pro-gramm verpackt er die Umstellung hin zu mehr Wohlbefinden in leichte Häppchen.
 
Zum Einstieg werden die wichtigsten Ernährungsempfehlungen vorgestellt. Im Kern geht es darum, ungesunde Lebensmittel durch gesündere und besser verträgliche zu erset-zen, also mehr Vollkorn statt Weißmehl oder mehr pflanzliche Alternativen statt Fleisch. Erläutert wird, warum Vollkornprodukte wertvoll sind, ob Süßstoffe eine Alternative zu Zucker sein können und wie Fleisch sinnvoll ersetzt werden kann. Das Buch bietet mit mehr als 60 Rezepten Anregungen, um eine ausgewogene Ernährung alltagstauglich um-zusetzen. Der Ratgeber „Gewicht im Griff.
Das 10-Punkte-Programm für mehr Wohlbe-finden“ hat 216 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstel-len der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Für weitere Informationen Beratungsstelle Euskirchen Verbraucherzentrale NRW Monika Schiffer | Leitung Wilhelmstr. 37, 53879 Euskirchen 02251 50 645-01 www.verbraucherzentrale.nrw

 

Frauenratgeber: Fit und gesund ab 50

Ein Ratgeber mit Selbsthilfeprogramm ab der Lebensmitte
Von belastenden Beschwerden im Alltag berichten rund zwei Drittel der Frauen ab 50. Bis sich der weibliche Körper während der Wechseljahre „umgebaut“ hat, dauert es im Schnitt rund siebeneinhalb Jahre. In der Menopause sinkt der Hormonspiegel und die Fruchtbarkeit endet allmählich, was Symptome wie Schlaflosigkeit, Hitzewallungen, Heißhungerattacken oder auch Migräne auslösen kann. Dass und wie Frauen mit diesen natürlichen Reaktionen des Körpers umgehen können, zeigt der Ratgeber „Fit und gesund – für Frauen ab 50“ der Verbraucherzentrale. Wichtige Bausteine hierbei: eine nährstoffreiche Ernährung, Muskelaufbau und Bewegung sowie eine gute ärztliche Unterstützung.
 
Fit und gesund älter zu werden – der Ratgeber gibt Frauen dafür eine alle Lebensbereiche umfassende Hilfestellung an die Hand. Wie können eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen, besseres Stressmanagement und ein achtsamer Lebensstil Beschwerden in der Menopause lindern? Geht mehr Bewegung auch im Alter? Was bringen Nahrungsergänzungsmittel oder bioidentische Hormone? Muskel-, Gelenk- und Rückenschmerzen wird ebenso nachgespürt wie den Veränderungen in Gehirn und Psyche. Erläutert wird, wie bloß lästige von behandlungsbedürftigen Beschwerden zu unterscheiden sind. Das bietet eine gute Orientierung, um diffuse Symptome im Arztgespräch zu klären. Zu erfahren ist, was bei Gesundheitsinformationen aus dem Internet beachtet werden sollte und welche Vorsorge- und Präventionsangebote sinnvoll sind.
Der Ratgeber „Fit und gesund – für Frauen ab 50“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Für weitere Informationen
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Ernährung bei Magen-Darm-Beschwerden

Ratgeber mit praktischen Tipps für den Alltag
Kalendarisch hat der Herbst schon Einzug gehalten. Und mit dem Jahreszeitenwechsel wandeln sich bei vielen auch Appetit und Speiseplan: Zwiebelkuchen und Gänseschmalz, Grünkohl mit Pinkel oder Schweinebraten mit Soße und Knödeln – fetthaltige Lebensmittel sind nun häufig kulinarische Favoriten. Die allerdings können lange und schwer im Magen liegen. Begleitet von Bauchschmerzen, Völlegefühl, Sodbrennen, Durchfall und Übelkeit. Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?“ der Verbraucherzentrale zeigt, was und warum für Verdauungsprobleme sorgen kann. Und was dagegen hilft. Mit der „Darmlupe“ nimmt er auch in den Blick, wie verträglich welches Lebensmittel ist.
 
Der Ratgeber stellt jedes Verdauungsorgan in einem Porträt vor. Anschaulich wird erklärt, welche Aufgaben es jeweils erfüllt und wie das alles im Verdauungssystem zusammenwirkt. Oft lassen sich die eigenen Magen-Darm-Beschwerden schon besser einordnen und beheben, wenn man diese Prozesse kennt. So regen Bitterstoffe beispielsweise die Fettverdauung an. Das Buch stellt die wichtigsten Merkmale einer darmgesunden Kost vor. Wem das Essen regelmäßig zu schwer im Magen liegt, der findet hier auch ein praktisches Erste-Hilfe-Paket an Gegenmaßnahmen. Es wird aber auch auf Symptome hingewiesen, die unbedingt fachärztlich abgeklärt werden sollten. Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?“ hat 200 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder
T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
  
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Vorsorge-Handbuch

Wichtiges regeln – besser früher als zu spät
 
Wer entscheidet für den Fall, dass ich das selbst nicht mehr kann? Diese Frage stellen sich in der Regel vor allem ältere Menschen. Doch durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann diese Entscheidung jederzeit akut werden. Automatisch können Ehepartner oder Kinder dann nicht handeln, sondern müssen dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren ist es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten dann regeln soll. Praktische Unterstützung dabei bietet das „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale, das nicht nur alles Wissenswerte bereithält, sondern auch mit Musterformularen und Beispielen hilft, die eigenen Vorstellungen und Wünsche rechtssicher festzuhalten.
 
Rechnungen überweisen und Geld abheben, Versicherungsangelegenheiten klären, medizinischen Behandlungen zustimmen oder auch eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung organisieren: Ohne entsprechende Vollmachten und Verfügungen sind Angehörige hier außen vor. Schritt für Schritt zeigt das Handbuch, welche Lebenssituationen und Fragen sich mit welchem Vorsorgeinstrument regeln lassen. Die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Testament wird erklärt und die rechtlichen Folgen werden erläutert. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich hierzu Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften. Das „Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten und kostet 16,- Euro. Zu bestellen unter
shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Cover: verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/vorsorgehandbuch
 
 
 
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Vorsicht beim Ticketkauf

So vermeiden Fans böse Überraschungen
Die Lieblingsband ist wieder auf Tour, die Vorfreude ist groß. Doch schon beim Ticketkauf stoßen Fans auf Hürden. Viele Konzerte sind schnell ausverkauft, sodass es die begehrten Tickets nur noch überteuert auf dem Zweitmarkt gibt. Fake-Tickets kursieren im Netz, die teuer bezahlt, am Ende aber leider wertlos sind. „Verbraucher:innen sollten Tickets am besten nur bei offiziellen Verkaufsstellen erwerben – so vermeiden sie hohe Kosten und das Risiko, am Einlass abgewiesen zu werden“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Diese Tipps sollten beim Ticketkauf beachtet werden:
Personalisierte Tickets
Für viele Konzerte werden inzwischen personalisierte Tickets verkauft. Einlass bekommt damit nur die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich ausweisen kann. Damit sollen der Schwarzmarkt und der überteuerte Weiterverkauf von Tickets eingedämmt werden. Personalisierte Tickets sollten bestenfalls nur bei offiziellen Händlern gekauft werden. Dort können Eintrittskarten in der Regel auf einen anderen Namen umgeschrieben werden, falls man die Karte weitergeben oder verschenken möchte. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen und bestimmte Fristen müssen eingehalten werden. Wer auf dem Zweitmarkt ein Ticket erwirbt, das auf einen anderen Namen ausgestellt ist, wird bei Abgleich mit dem Personalausweis beim Einlass keinen Zugang zum Event erhalten.
Überhöhte Preise auf Ticketbörsen
Auf Zweitmarkt-Plattformen werden Tickets häufig zu deutlich höheren Preisen verkauft als im offiziellen Vorverkauf. Zusätzlich kommen zum eigentlichen Kaufpreis weitere Kosten hinzu, die nicht immer transparent ausgewiesen werden. Das können Buchungs- und Abwicklungskosten oder die enthaltene Umsatzsteuer sein. Die Ticketplattformen sind allerdings verpflichtet, neben dem verlangten Preis zusätzlich den ursprünglichen Ticketpreis nach Angabe des Verkäufers zu nennen. So sollen Fans erkennen können, ob das Ticket überteuert verkauft wird.
Fake-Tickets
Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über online angebotene Fake-Tickets für Events, die gar nicht stattfinden: So werden auf Zweitmarkt-Plattformen Eintrittskarten für Veranstaltungen angeboten, die es entweder gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht. Haben Verbraucher:innen auf einer Online-Ticketbörse solche Fake-Tickets gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können sie den Vertrag anfechten und das Geld vom Ticketverkäufer zurückfordern. Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Verbraucher:innen sollten sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter wenden, um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich sind.
Bei Ticket-Ärger interaktives Tool der Verbraucherzentralen nutzen
Auch nach dem Ticketkauf können noch viele Dinge schief gehen: von der kompletten Absage des Konzerts bis zum Abbruch oder Änderungen im Programm. Das interaktive Tickettool der Verbraucherzentralen hilft bei vielen Problemen rund um den Ticketkauf oder den Ablauf des Events mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ansprüche durchzusetzen.
Weiterführende Informationen:
 
  • • Interaktives Tickettool der Verbraucherzentralen:
    www.verbraucherzentrale.nrw/node/12793
     
    • Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt:
    www.verbraucherzentrale.de/node/30494
     
    • Personalisierte Tickets: Kein Zutritt trotz teurer Karten?
    www.verbraucherzentrale.nrw/node/28252
     
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
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Öffnungszeiten:
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Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber Photovoltaik

Rechnet sich Solarstrom für mein Haus?
Ob und wie es mit der Förderung kleiner Photovoltaikanlagen weitergeht – das wird nicht nur im Sommerloch heiß diskutiert. Während die einen argumentieren, dass sich private Anlagen angesichts des Preisverfalls schon heute am Markt rechneten, tragen die anderen vor, dass ein Förderstopp die Energiewende ausbremse. Denn verunsicherte Hausbesitzer würden die Planungen zur Stromerzeugung auf dem Dach dann erst einmal verschieben. Der „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick zur Technik sowie Entscheidungshilfe, ob und wie sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft bei der eigenen Immobilie rechnet.
Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was können Batteriespeicher? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke erklärt. Wie viel Energie damit geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Zentral hierbei: Lohnt ein Batteriespeicher? Wie groß muss er dimensioniert sein? Von der Planung über das Einholen von Angeboten bis hin zur Installation unterstützt das Buch beim Einstieg ins Geschäft mit der Sonne. Wissenswertes zur Einspeisevergütung sowie zu Fördermöglichkeiten ergänzt den Überblick. Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder
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