So funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden

 
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue EU-Regelung
 
Ab dem 9. Januar wird die Option der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen. Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine Option und wird somit flächendeckend angeboten. Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“, rät Monika Schiffer, „da eine Echtzeitüberweisung deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“
 
  • Wie funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
    Empfänger:innen werden ebenso wie Auftraggeber:innen innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag. Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 umgesetzt werden.
 
  • Was kostet die Echtzeitüberweisung?
    Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer normalen Überweisung entsprechen. Wer also beispielsweise 50 Cent pro Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das gleiche für Echtzeitüberweisungen. Pauschal kostenfrei sind Echtzeitüberweisungen damit nicht, es entfallen aber immerhin die teils hohen Extrakosten, die mancherorts bisher berechnet wurden.
 
  • Ist das wirklich neu?
    Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon verfügbar, allerdings wurde sie wegen der Extrakosten nicht besonders häufig genutzt. Laut EU-Kommission entfielen bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers auf Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen Kontoführungsgebühren anbieten.
 
  • Welche Risiken gibt es?
    Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld sofort vom Konto abgebucht. Das bedeutet auch, dass es schwerer wieder zurückgeholt wer-den kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa über Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen. Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten. Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der Einführungsphase könnte das Verfahren für Phishing-Attacken ausgenutzt werden. Beim Online-Banking sollte man deshalb besonders wachsam sein und keine Links in angeblichen E-Mails von der Bank anklicken.
Weiterführende Infos und Links:
 
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Betrug mit PayPal-Gastzahlung

Kriminelle kaufen mit fremden Kontodaten im Internet ein.Das können Verbraucher:innen tun, um sich zu schützen.
 
Kristian W. aus dem nördlichen Nordrhein-Westfalen ist fassungslos: Der Zahlungsdienstleister PayPal möchte 56,75 Euro von ihm haben – für einen Einkauf, von dem er nichts weiß. Er fragt bei PayPal nach und erfährt, dass das Geld von seinem Bankkonto nicht abgebucht werden konnte. „Das Konto existiert ja auch seit 2018 nicht mehr“, erklärt W. gegenüber der Verbraucherzentrale NRW. Er hat zwar einen PayPal-Account, aber seine alte IBAN daraus längst gelöscht. Der Verbraucher findet heraus, dass irgendjemand offensichtlich diese alte IBAN beim Online-Shopping über die Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“ eingegeben hat. Wie die unbekannte Person an die Daten kam, weiß W. nicht. Bei dieser Methode, auch „Gast-Konto“ oder „Gastzahlung“ genannt, erlaubt PayPal das Bezahlen per Lastschrift, ohne dass ein PayPal-Konto angelegt wird. „PayPal hat dabei die Rolle eines Zahlungsabwicklers, der dafür zuständig ist, dass die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers dem PayPal-Konto des Händlers gutgeschrieben wird“, erklärt eine Paypal-Sprecherin auf Anfrage. Wird dabei geprüft, ob die angegebene IBAN auch der Person gehört, die gerade die Bestellung tätigt? Dazu antwortet PayPal nur allgemein: „PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch."
 
Wie sich Verbraucher:innen schützen können und was Betroffene tun sollen:
 
  • Forderung des Unternehmens widersprechen
    Wer eine unberechtigte Forderung von einem Zahlungsdienstleister oder Online-Shop erhält, sollte nicht einfach zahlen, aber auch nicht untätig bleiben. Betroffene sollten gegenüber dem Unternehmen schriftlich widersprechen, zum Beispiel mithilfe des Musterbriefs der Verbraucherzentrale NRW. Wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Ernst zu nehmen ist vor allem der „echte“, das heißt gerichtliche Mahnbescheid. Das ist ein amtliches Formular und kommt ausschließlich per Postzustellung von einem Gericht. Zu jedem echten gerichtlichen Mahnbescheid wird auch ein Widerspruchsformular mitgeschickt. Mit diesem Formular können Betroffene innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist der Geldforderung widersprechen. Ein echter Mahnbescheid kommt aber nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale NRW nur sehr selten. Sollte dies doch geschehen, können Betroffene sich an eine örtliche Verbraucherzentrale wenden.
 
  • Rückbuchung bei der Bank beantragen
    Jede Abbuchung auf ihrem Konto können Verbraucher:innen acht Wochen lang rückgängig machen. Handelt es sich um eine unberechtigte Abbuchung ohne Einzugsermächtigung, gilt sogar eine Frist von 13 Monaten. Die Rückbuchung kann häufig im Online-Banking oder direkt in der Fililale oder per Telefon beantragt werden.
 
  • Anzeige erstatten
    Betroffene sollten den Betrug und den Missbrauch ihrer Daten bei der Polizei zur Anzeige bringen. Falls sie Inkassoforderungen erhalten, können sie diese mit Vorlage der Anzeige bestreiten.
 
  • Vorsichtig mit Kontodaten umgehen
    Grundsätzlich sollten Verbraucher:innen sensible Daten wie die IBAN so selten wie möglich angeben und schon gar nicht irgendwo öffentlich lesbar hinterlassen. Wenn Daten durch Hacker-Angriffe oder Datenlecks gestohlen werden oder durch erfolgreiches Phishing in fremde Hände gelangen, bleiben nur die oben genannten Empfehlungen.
Weiterführende Infos und Links:
 
 
 
Die Verbraucherzentrale in Euskirchen bietet auch Rechtsberatung an. Ein Termin zur Rechtsberatung kann unter 02251 5064501 vereinbart werden.
 
 
 
Für weitere Informationen
 
Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen, Monika Schiffer
Tel. 02251 5064505
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr
 

Aktivierung meines dig. Personalausweises/Bund-ID

Ob neuer Ausweis, Führerschein, Rentenkonto, Nutzung von Serviceportalen von Kommunen, dem Land NRW oder einer Bundesbehörde, mit dem Digitalen Ausweis und der Bund-ID wird das Beantragen und Bearbeiten wesentlich erleichtert. Man muss nicht mehr selbst vor Ort sein, was meist viel Zeit spart.
Der Umgang mit der App Digitaler Ausweis des Bundes und der Bund-ID wird Ihnen (mit Handy-Erfahrung) in anschaulicher Form in dieser Veranstaltung der Seniorenvertretung (SIE) und dem Seniorenportal Euskirchen erklärt.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl (15), ist eine Anmeldung unter  oder erforderlich.
Dienstag, den 30.01.25 | 15:00-16:3 0 Uhr | gebührenfrei
Ort: Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Str. 75, Raum  170

 

Gute Vorsätze: Kassensturz und Ausgabenplanung

„Das Haushaltsbuch“ hilft beim Umsetzen

Ob die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die Kosten fürs Deutschlandticket: Allen gemeinsam ist, dass sie seit Jahresbeginn gestiegen sind. Auch fürs Porto und den Personalausweis muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Und die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die Einnahmen- und Ausgabenplanung im neuen Jahr nachjustiert werden muss. Beim Kassensturz und dem realistischen Management des vorhandenen Budgets leistet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung. Begonnen werden kann damit jederzeit. Wo das Geld bleibt, lässt sich in 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten systematisch erfassen. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.
Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem Gegensteuern anfangen, wenn das Budget ausgereizt ist. Ein Serviceteil enthält Übersichten für die Wartung und Pflege von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und jede Menge Tipps, wie mittel- oder langfristig gespart werden kann.
Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555.
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

VBZ neue Öffnungszeiten

Die Verbraucherzentrale in Euskirchen hat ab dem 01.01.2025 neue Öffnungszeiten.
Diese lauten Montag und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 10.00-12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.
Per Email ist die Beratungsstelle unter  zu erreichen. Während der Öffnungszeiten ist das Team natürlich auch unter 02251 5064501 erreichbar.

Gemeinschaftsgarten gründen: So geht’s

Gemeinschaftsgarten gründen: So geht’s
Verbraucherzentrale bietet kostenloses Coaching für alle Garten-
Interessierten im Kreis Euskirchen an
 
Eigenes Gemüse anbauen, Artenvielfalt fördern und das Stadt-Klima
verbessern: Im Gemeinschaftsgarten ist das auch ohne eigenes Grundstück möglich. Beim
gemeinsamen Ackern, Säen und Ernten wachsen zudem Nachhaltigkeit und sozialer
Zusammenhalt. Was es bei der Gründung eines Gartenprojekts zu beachten gilt und wie
das Engagement über viele Jahre Früchte trägt, vermittelt ein kostenloses Schritt-für-Schritt-
Coaching der Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Stiftung „anstiftung“. Los geht es
mit zwei Online-Info-Veranstaltungen, wahlweise am 19. oder 26. Sept. 2024, jeweils ab 19 Uhr.
 
Ein Gemeinschaftsgarten kann auf einer Brache, im Hinterhof oder am Rande einer öffentlichen
Grünfläche entstehen. Auch an Wohnanlagen, auf Firmen- und Gemeindegrundstücken oder
ehemaligen Parkplätzen haben urbane Gärten bereits Wurzeln geschlagen. Rund 150 gibt es
derzeit in Nordrhein-Westfalen.
Um das gemeinschaftliche Gärtnern speziell im Gebiet des Rheinischen Reviers noch weiter zu
fördern und zu unterstützen, bieten das Projekt MehrWertRevier der Verbraucherzentrale NRW
und die Stiftung „anstiftung“ ab September 2024 ein Coaching für Gründungswillige an.
„Gärtnern macht Spaß und ist ein schöner Ausgleich zum Alltag. Außerdem ist es toll, selbst
regionale und gesunde Lebensmittel zu erzeugen. Und nicht zuletzt machen Gemeinschafts-
gärten unsere Umgebung bunter, artenreicher und vielfältiger“, so Ronja Meiser, Botschafterin
für nachhaltigen Konsum im Projekt MehrWertRevier und zuständig für den Kreis Euskirchen.
 
Schritt für Schritt von der Idee zur Umsetzung
Im Coaching-Programm erfahren Interessierte Schritt für Schritt, wie aus der Idee „Gemein-
schaftsgarten“ Realität werden kann. Wie finde ich Gleichgesinnte? Wer kann mit Flächen
helfen? Soll es einen thematischen Schwerpunkt geben? Was ist mit Versicherungs- und
Haftungsfragen?
Welche Kosten fallen an? Welche Infrastruktur (Wasser, Strom) braucht der Garten? Alle
praktischen Aspekte werden mit Expert:innen des Netzwerks Urbane Gärten der Stiftung
„anstiftung“ besprochen und geklärt.
 
Online-Workshops stehen Einzelpersonen und Gruppen offen
Kostenlos mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch kleine Gruppen, beispielsweise
interessierte Nachbar:innen, Teams aus Vereinen und Kirchengemeinden, Mitarbeitende aus
Verwaltungen oder von sozialen Trägern. Den Auftakt setzen zwei unverbindliche Info-
Veranstaltungen wahlweise am 19. oder 26. September, jeweils online ab 19 Uhr. An einem
dieser Abende können sich die Teilnehmenden entscheiden, ob sie das Coaching wahrnehmen
möchten. Vier weitere Treffen finden dann zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 ebenfalls
online statt.
 
Alle Informationen und ein Anmeldeformular für die Info-Veranstaltungen sind zu finden unter
www.mehrwertrevier.nrw/veranstaltungen.
 
„MehrWertRevier" ist ein Nachhaltigkeitsprojekt der Verbraucherzentrale NRW im Rheinischen
Revier. Es unterstützt die Menschen dabei, Ressourcen zu schonen und sich gemeinsam für
einen ökologisch nachhaltigen Konsum einzusetzen. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln
des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Landes NRW.
 
www.mehrwertrevier.nrw