Ratgeber Demenz“

Wegweiser für zugewandte Unterstützung und Pflege

Die Zielsetzung der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung ist klar: Mit über 160 konkreten Maßnahmen soll die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland sukzessive verbessert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Aber welche speziellen Pflegekonzepte und -angebote gibt es, um Angehörige zu unterstützen und zu entlasten? Was sind die Kriterien für eine demenzspezifische und zugewandte Pflege? Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale begleitet Angehörige von den ersten Anzeichen einer Erkrankung über die Diagnostik der verschiedenen Formen bis hin zur Organisation des Lebensumfelds, damit Betroffene möglichst lange allein und selbstständig wohnen können.
 
Erklärt wird zunächst, wie Gehirn und Gedächtnis funktionieren, welche Formen der Erkrankung und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – und wo deren Grenzen sind. Wie Wohnung oder Haus auf die Bedürfnisse demenziell Erkrankter angepasst werden können, was im Umgang mit Betroffenen wichtig ist oder wie Ernährung, Bewegung und soziale Kontakte das Fortschreiten der Krankheit hinauszögern können, wird mit Blick auf die praktische Umsetzung beschrieben. Was die verschiedenen Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz bieten, wird ausführlich erläutert, sodass deren Vor- und Nachteile für die eigene Situation abgewägt werden können. Über Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz wird ebenso informiert wie über rechtliche Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge. Checklisten und Erfahrungsberichte sowie ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten komplettieren die praktische Hilfe für Angehörige.
 
Der Ratgeber „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten, kostet 20,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Auch als E-Book für 15,99 Euro erhältlich.
 
 
Marina Sebold
Büroassistenz
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
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Fax: 02251 506 45 07

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Öffnungszeiten:
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Entsiegelung von Vorgärten

Von Grau zu Grün
Welche Vorteile naturnahe Vorgärten bieten
 
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und mit ihr die Gelegenheit, versiegelte Flächen rund ums Haus in lebendige, klimafreundliche Grünräume zu verwandeln. Asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch sie verschärfen die Folgen von Wetterextremen. Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert sich in der Fläche und bei Starkregen steigt das Risiko von Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und auf eine natürliche Gestaltung setzt, gewinnt an Sicherheit, Wohnqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.
 
  • Vorteile entsiegelter Flächen
    Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind die obersten Bodenschichten in vielen Regionen sehr trocken. Natürlich gestaltete Flächen wirken Wetterextremen wie Trockenheit, Hitzeperioden und hefitigen Regenfällen entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder durch-lässig gemacht, kann Regenwasser versickern und die Kanalisation entlasten. So lassen sich Überschwemmungen und Feuchteschäden auf dem eigenen Grundstück vermeiden. Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen kühler, da begrünte Flächen Verdunstungskühle erzeugen. Begrünte Wege, Terrassen oder Flächen können bei richtiger Gestaltung auch pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger Reinigung und Instandhaltung verringern. Blühende Pflanzen wie Bodendecker oder niedrig wachsende, robuste Kräuter zwischen Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue Flächen auf.
 
  • Wie genau gehe ich vor?
    Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung versiegelnder Beläge. Flächen rund ums Haus, Vorgärten sowie ungenutzte Wege, die aus Pflaster-, Schotter-, Kies- oder Splitt-Flächen bestehen, können Eigentümer:innen selbst entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine herkömmliche Hacke oder Schaufel. Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies zu entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und Asphaltdecken wird hingegen entsprechendes Abbruchwerkzeug wie beispielsweise ein Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten stets durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Anschließend wird der Boden gelockert, damit er wieder Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich dann auch eine Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder Rasen sowie - je nach Nutzung – eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne versiegelnde Unterlage an. Ein naturnaher Vorgarten bringt nicht nur optische Vielfalt, sondern bietet auch Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im Frühling aktiv wird, schafft eine nachhaltige und klimafreundliche Umgebung direkt vor der eigenen Haustür.
 
  • Die richtige Pflanzenwahl
    Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im Vorgarten oder auf Wegen. Bei Rasengittersteinen sind beispielsweise Sedum oder Sand-Thymian eine pflegeleichte Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss übrigens nicht immer teuer sein. Da viele ab und an geteilt werden müssen, kann man auf Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei Pflanzenableger erhalten.
 
  • Finanzielle Förderung
    Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und der vorhandenen Beläge können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Wer sich für die Entsiegelung entscheidet, kann vielerorts finanzielle Unterstützung erhalten. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die Umgestaltung mit Zuschüssen, zudem können Eigentümer:innen durch die Verringerung versiegelter Flächen häufig Niederschlagswassergebühren sparen.
 
Weiterführende Infos und Links:
 
  • Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung des Vorgartens unter www.klimakoffer.nrw
 
  • Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
    „Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am Dienstag, 29.April,18 bis 19.30 Uhr
    „Vorgarten gestalten: pflegeleicht & insektenfreundlich“ am Mittwoch, 2. Juli,17 bis 18 Uhr
 
 
 
  • Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule für Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober. Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln gemeinsam vor Ort. Jeder m² zählt! www.abpflastern.de
 
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Neues von der VBZ

Die Verbraucherzentrale Euskirchen informiert über Entsiegelung von Vorgärten sowie zum neuen Ratgeber Thema: Demenz
Weiteres ist hier zu finden.

VBZ-Beratungen im Mai 2025

Die VBZ Euskirchen berät zu folgenden Themen:
- Energiespar-Einzelberatung am 08.05./15.05./22.05.25
- Mietrechtsberatung am 19.05.25
Anmeldung ist erforderlich unter Tel.: 0211 913 802 135 oder 
Weiteres unter Termine oder hier.
Die Rechtsberatung zu Verbraucherverträgen findet immer Dienstag und Donnerstag statt.
 

 

Alles zu Ostereier

Jetzt so kurz vor Ostern stellt sich häufig die Frage: Bunte Eier schnell im Handel kaufen, oder doch lieber selber färben?
  • Tipps zum Kauf von gefärbten Eiern
    Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe sowie Name und Anschrift des Anbieters. „Angaben zur Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht“, erklärt Monika Schiffer. Wer also auch bei Ostereiern Wert auf eine artgerechtere Tierhaltung legt, sollte darauf achten, ob die Haltungsform freiwillig auf dem Eierkarton gekennzeichnet wird, oder selber färben. Verpackte bunte Eier sind lange haltbar. Daher ist es empfehlenswert, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu schauen. Bei bunten Eiern, die „lose“ auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel verkauft werden, muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein. Es reicht vielmehr, wenn auf einem Schild der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Bei solchen Eiern weiß man daher weder wann sie gefärbt wurden, welche Farbstoffe verwendet wurden noch wie alt und wie lange sie noch haltbar sind.
 
  • Tipps zum Kauf von rohen Eiern
    Bei rohen Eiern müssen auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsform der Legehennen angegeben sein. Des Weiteren ist auf jedem Ei der Erzeugercode aufgedruckt, der zeigt, woher es stammt. Doch „deutsche Eier“ garantieren nicht automatisch Eier „ohne Kükentöten“. Seit drei Jahren dürfen in deutschen Brütereien männliche Eintagsküken nicht mehr getötet werden. Doch schlüpfen die Legehennen im Ausland, bevor sie dann in Deutschland zum Eierlegen gehalten werden, können die Brüder dieser Legehennen auch weiterhin getötet worden sein. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss auf den Hinweis „Ohne Kükentöten“ oder auf das „KAT“-Siegel des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen achten. „Die beste Alternative ist es, Eier von sogenannten Zweinutzungshühnern zu kaufen, das sind spezielle Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- und Fleischproduktion geeignet sind. Bei diesen Tieren legen die weiblichen Tiere die Eier und die männlichen werden gemästet“, fasst die Expertin zusammen. Obwohl diese Rassen weniger Eier legen und langsamer Fleisch ansetzen als die üblicherweise verwendeten Hochleistungsrassen, werden Zweinutzungshühner auf immer mehr Biobetrieben gehalten. Online lassen sich über www.das-oekohuhn.de/einkaufsstaettennahegelegene Verkaufspunkte finden.
 
  • Tipps zum Selberfärben
    Für das Färben eignen sind handelsübliche Ostereierfarben, etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese sind in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sein müssen und auch in Süßigkeiten vorhanden sind. Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe prüfen. Das Färben funktioniert auch gut mit Pflanzenteilen: beliebt sind rote Zwiebelschalen, rote Bete oder Kurkuma-Pulver. Diese Variante dauert aber meist länger, da die Eier einige Zeit in der bunten Flüssigkeit liegen müssen, bevor sie die gewünschte Färbung annehmen.
 
  • Tipps zur Haltbarkeit
    Gekochte selbstgefärbte Eier sind etwa zwei bis vier Wochen haltbar. Am längsten halten sich nicht abgeschreckte Eier: Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach vier Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier sollten innerhalb von vierzehn Tagen verzehrt werden. Auch das Anpieksen der Eier vor dem Kochen ist nicht empfehlenswert. Bei Rissen in der Schale gilt: Kühl lagern und schnell verbrauchen, da Erreger in die Eier gelangen können, die die Haltbarkeit reduzieren. „Sowohl selbst gefärbte als auch gekaufte Eier empfehlen wir im Kühlschrank zu lagern“, fasst Monika Schiffer zusammen.
 
Weiterführende Links:
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

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Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
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Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber Photovoltaik“ „Solarspitzen“ in Batterie zwischenspeichern

Im Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie lieferten 14,5 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem Monat. Der Boom hat jedoch auch Schattenseiten: An sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird, sodass an den Strombörsen nur noch ein negativer Preis erzielt wird. Batteriespeicher sind daher der Schlüssel fürs intelligente Energiemanagement – auch im eigenen Keller. Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort passend ausgerichteten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage erschienen bietet er aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.
 
Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Was können Batteriespeicher? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Wie viel Energie mit einer Photovoltaik-Anlage geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Ob ein Batteriespeicher lohnt und wie groß er dimensioniert sein muss, ist eine ganz aktuelle Frage. Denn eine Neuregelung im Energiewirtschaftsrecht sieht für ab März 2025 neu installierte Anlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak vor, dass Betreiber bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Mit ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu Förderkrediten hilft bei der Entscheidung, ob sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet.
 
Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Als E-Book 19,99 Euro.
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 0211 913 802 135
Fax: 02251 506 45 07

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Öffnungszeiten:
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Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“

Wie Nachhaltigkeit Einzug hält
Auch Häuser haben einen ökologischen Fußabdruck: Der Bau und die Nutzung von Gebäuden machen hierzulande rund 30 Prozent der CO2-Emissionen aus. Die Hälfte davon haben Neubauten übrigens schon auf dem Konto, bevor sie überhaupt das erste Mal genutzt werden. Zement, Sand, Baustahl, Mineralwolle und Styropor – schon der Blick auf gängige Baustoffe zeigt, wie ressourcenintensiv das Errichten von Wohnraum ist. Wie mehr Nachhaltigkeit – und damit oft auch ein gesünderes Wohnklima – in Neu- und Altbauten einziehen kann, zeigt der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ der Verbraucherzentrale. Er gibt einen Bauplan an die Hand, um bei den verschiedenen Gewerken mit umweltfreundlichen Materialien die Tür für mehr Klimaschutz zu öffnen.
Weniger Beton und Kunststoff, dafür Holz, Naturstein oder Lehm. Das Buch enthält nicht nur eine Materialkunde, sondern stellt auch vor, wie sich die Baukonstruktion auf die Klimabilanz eines Gebäudes auswirkt. Vor- und Nachteile verschiedener Wärmedämmstoffe werden beleuchtet und Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher als Optionen fürs autarke Erzeugen von Strom vorgestellt. Aber auch kleine Lösungen wie die Optimierung einer Heizungsanlage bieten Potenzial für mehr Nachhaltigkeit im Haus. Verständlich wird beschrieben, was zum Beispiel Wärmepumpen, Holz- und Elektroheizungen oder Brennwertkessel bringen. Schließlich stellt der Ratgeber von der Sanierung eines Fachwerkhauses bis zum Neubau eines Strohballengebäudes einige Pionier-Projekte für klimafreundliches Bauen vor.
Der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ hat 240 Seiten und kostet 34,- Euro, als E-Book 23,99 Euro. Dieser ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251-5064501.
 
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555.
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Öffnungszeiten:
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Käuferschutz – alles gut?

Verbraucherzentrale NRW zeigt die Probleme beim Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay auf
Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In der Beratungsstelle Euskirchen sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung. „Verbraucher:innen sollten sich durch den Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen ab. Die Betroffenen kommen dann in unsere Beratung, weil sie weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurückbekommen“, sagt Monika Schiffr, Leiterin der Beratungsstelle Euskirchen. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Beratungsstelle über die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Einkauf auf und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.
  • Nicht immer greift der Käuferschutz
    Zahlungsdienstleister bewerben ihren Käuferschutz oft mit vollmundigen Versprechen, doch im Kleingedruckten sind viele Ausnahmen aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch nicht bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein Zahlungsdienstleister die Rückerstattung ablehnt. PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen beispielsweise digitale Produkte wie Apps, Musikdownloads oder E-Books vom Käuferschutz aus, ebenso wie Gutscheine oder Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden sie nach eigenem Ermessen und nicht immer zugunsten der Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung bestimmter Fristen verlangen sie oft viele Nachweise, die die Erstattung für Verbraucher:innen erschweren.
 
  • Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche Rechte
    Käuferschutzprogramme sind freiwillige Leistungen der Zahlungsdienstleister, deren Bedingungen sie selber festlegen. Oft kann es für Verbraucher:innen einfacher sein, ihre gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler geltend zu machen. Denn der gesetzliche Schutz ist sehr umfassend. Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen Widerruf oder eine Reklamation, können Betroffene sich an den Zahlungsdienstleister wenden. Dafür sollten sie im Idealfall den Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Käuferschutz eingesprungen ist, können sich Verbraucher:innen nicht in Sicherheit wiegen. Der Verkäufer kann trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür ist, dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln des Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters. Kommt es zum Streit, entscheiden nicht PayPal und Co. (als letzte Instanz,) wer Recht hat, sondern Gerichte.
 
  • Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
    Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem Postweg verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört wurde, kommen Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter. Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg des Händlers in der Regel aus, um eine Forderung abzulehnen. Anders sieht es das Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich angekommen ist.
 
  • Käuferschutz hilft oft bei Fakeshops
    Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen sind und gar keine Ware erhalten haben, können sie über den Käuferschutz oft erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert, weil die Forderungen gegenüber einem unseriösen Händler ins Leere laufen würden. Aber Achtung: Wenn beispielsweise beim Bezahlen mit PayPal die kostenfreie Option „Geld an Freunde und Familie senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz nicht ein.
 
Die Beratungsstelle in Euskirchen bietet Informationsveranstaltungen zum Thema Bezahldienste an. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich unter 02251 5064501 oder per Email an
 
Die Termine sind:
 
Donnerstag 03.04.2025 17:30 Uhr
 
Donnerstag 10.04.2025 17:30 Uhr
 
Weiterführende Infos und Links:
 
 
  • Bei Problemen mit Anbietern hilft die Beratungsstelle Euksirchen per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten finden Verbraucher:innen unter:
    www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

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Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

VBZ-Beratungen im April 2025

Die VBZ Euskirchen berät zu folgenden Themen:
- Energiespar-Einzelberatung am 3.4./10.4./17.04. und 24.04.25
- Mietrechtsberatung am 28.04.25
- Geldanlage, Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung am 08.04.25
Anmeldung ist erforderlich. Weiteres unter Termine.
Die Rechtsberatung zu Verbraucherverträgen findet immer Dienstag und Donnerstag statt.

 

Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz“

Zutaten fürs Kochen und Genießen – und nebenbei die Umwelt schonen

Weniger Flugreisen. Das Auto öfter mal stehen lassen. Sparsam mit Energie umgehen. Das sind häufig genannte Vorsätze, wenn es um praktischen Klimaschutz geht. Eher weniger im Blick ist jedoch, dass die Umwelt auch ganz einfach mit Einkaufskorb und Kochtopf geschont werden kann. Vorausschauende Planung, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden, ist zum Beispiel ein Baustein. Der Kauf regionaler Produkte erspart energieintensive Transportwege. Und wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen, sitzt Klimaschutz ganz von selbst mit am Essenstisch. Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der Verbraucherzentrale hat die passenden Zutaten, wie Kochen, Genießen und Umwelt schonen gelingt. 70 erprobte Rezepte machen hierauf Appetit.
Was haben Käse und Flugobst mit dem Klima zu tun? Was sagt das Label „klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus? Dürfen Fleisch und Eier weiter auf den Teller? Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet, klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss. An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die Ökobilanz schon verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.
Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende Gerichte auf den Tisch: Wer sich für den nahenden Frühling schon mal was vormerken will, hat zum Beispiel die Wahl zwischen Sesamspargel und Kartoffeln aus dem Ofen, Rhabarber-Crumble oder Kichererbsencurry mit Spinat. Das Buch zeigt außerdem, wie gute Planung hilft, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen Energie und somit auch bares Geld sparen kann.
 
Der Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz. Kochen, genießen, Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:  Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in der Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel.02251 5064501 und im Buchhandel erhältlich.
 
 
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