Bei Anruf Vertrag

Beratungsstelle Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW klärt in Kooperation mit der örtlichen Polizeibehörde in Euskirchen über Verkaufsmaschen am Telefon auf

Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen jedoch, dass diese rechtswidrigen Anrufe trotzdem nicht nachlassen. “Verbraucherinnen und Verbraucher kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld – wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird”, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale inEuskirchen. “Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam.” Mit diesen Tipps können sich Verbraucher:innen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.

  • Telefonnummer nur angeben, wenn nötig

Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen: Die eigene Telefonnummer am besten nur dann angeben, wenn dies unbedingt nötig ist. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden. Solche Klauseln verstecken sich meist unter „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Eine Zustimmung kann auch im Nachhinein widerrufen werden.

  • Aufmerksam bleiben beim Telefonieren
    Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, sollten Verbraucher:innen gezielt nach Daten fragen, die nur der echte Anbieter kennen kann. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden. Obacht gilt auch bei Fragen wie „Hören Sie mich?“. Antworten Angerufene darauf mit einem „Ja“, können Betrüger das aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich ein ganzer Satz wie „Ich höre Sie“ als Antwort.
  • Ungewollte Verträge widerrufen
    Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig – telefonisch geschlossene Verträge können hingegen rechtlich wirksam sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge im Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie Telekommunikation. Diese bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Kund:innen demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung schon erbracht wurde. Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen auch über das Widerrufsrecht informiert hat.
  • Unerwünschte Anrufe melden
    Betroffene können unerwünschte Werbeanrufe der Verbraucherzentrale NRW oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es hilfreich, sich Telefonnummer und weitere Informationen zum Anruf wie Zeitpunkt und Firmenname zu notieren.

Weiterführende Infos und Links:

  • Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderungen gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2022-06/Musterbrief%20Abwehr%20einer%20unberechtigten%20Forderung%20z.B.%20Zeitschriftenabo.pdf

Am 25.09.2023 um 16:00 Uhr findet in der Verbraucherzentrale zum Thema „Bei Anruf Vertrag?“ eine Informationsveranstaltung von Kreispolizei und Verbraucherzentrale statt. Eine Anmeldung ist unter 02251 506 45 01 erforderlich.

Verbraucherzentrale NRW e.V.

Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

 

Reicht der Screenshot eines digitalen Zugtickets?

Er ist zwar praktisch, aber laut den Richtlinien der Deutschen Bahn bei der Fahrkartenkontrolle nicht gültig: der Screenshot eines digitalen Zugtickets. Bei einem Online-Ticket müssen Reisende tatsächlich das vollständige PDF bereithalten, das ihnen per E-Mail zugeschickt wurde. Wer mit Handy-Ticket verreist, ist verpflichtet, den QR-Code in der App „DB-Navigator“ vorzuzeigen. Haben Zugreisende lediglich einen Screenshot ihres Tickets dabei, riskieren sie unter Umständen zumindest vorläufig ein erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis – selbst wenn sie sich ausweisen können. „Dass einige Kontrolleur:innen einen Screenshot des Tickets trotzdem durchgehen lassen, ist so gesehen reine Kulanz“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Euskirchener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Darauf sollten sich Reisende also besser nicht verlassen.“
Buchungen für Dritte sind natürlich trotzdem möglich. Mit der Auftragsnummer lässt sich das Ticket in den DB-Navigator übertragen. Alternativ kann das PDF des Online-Tickets per E-Mail weitergeleitet oder ganz klassisch ausgedruckt werden. Dann ist man auch nicht abhängig von einer Internetverbindung oder dem Akku des Smartphones.
 
Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
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www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 
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Neue Betrugsmasche: Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr

Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor einer neuen Masche:
Anschlussbetrug bei schon erlittenen Verlusten mit Krypto-Währungen
- Opfern von Betrugsmaschen bei Anlagen in Krypto-Währungen wird
gegen Gebühr ein Kontingent für die Wiederbeschaffung versprochen.
- Verbraucherzentralen rufen jedoch niemals unaufgefordert an und zahlen auch keine Gelder aus.
- Betroffene sollten sich auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln lassen und keine persönlichen Daten preisgeben.
Eine neue Betrugsmasche verunsichert derzeit Verbraucher:innen in Deutschland: Menschen
erhalten per Telefon und Mail das Angebot eines angeblichen Mitarbeiters der Verbraucherzentrale
NRW, verlorenes Geld aus einer Anlage in Krypto-Währung wiederzubeschaffen. Dafür gebe es ein
spezielles „Kontingent“. In Wirklichkeit handelt es sich hier um eine erneute Abzocke, einen
sogenannten Anschlussbetrug, denn es soll vorab eine „Gebühr“ überwiesen werden. „Wir warnen 
ausdrücklich davor, darauf einzugehen und persönliche Daten preiszugeben“, sagt Monika Schiffer,
Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Verbraucherzentralen treten niemals von sich aus
in telefonischen oder sonstigen Kontakt. Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage
Ratsuchender statt.“
Immer wieder wollen sich Personen in betrügerischer Absicht den guten Ruf der
Verbraucherzentralen zu Nutze machen. Täter:innen melden sich etwa unter der Bezeichnung
„Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“. Mal wird
auf eine Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen verwiesen, mal wird Geld gefordert
für das Tätigwerden einer „Kanzlei“ der Verbraucherzentrale. Teilweise wird bei Anrufen auch
eine echte Telefonnummer der Verbraucherzentrale angezeigt (sogenanntes „Call-ID-Spoofing“).
 
Nun ist eine neue Betrugsvariante aufgetaucht. Ein Rentner wurde von einem angeblichen
Mitarbeiter der Verbraucherzentrale kontaktiert, man könne ihm verlorenes Geld aus einer
Krypto-Währungsanlage zurückzahlen, dafür habe die Verbraucherzentrale ein „Kontingent“.
Die Kriminellen wissen also über die Situation der Betroffenen Bescheid. Auf Nachfrage des
Rentners nannte der Anrufer die Kontaktdaten der Kölner Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW, eine Handynummer und eine Kontonummer für die Abwicklung
des Geldtransfers. Richtigerweise fragte der Betroffene in der Kölner Beratungsstelle
nach – und der Schwindel flog auf.
Der Rentner hatte tatsächlich Geld in Kryptowährung angelegt. Mit dem Gewinn wollte er
sich eine neue Heizung kaufen. Doch sein Konto wurde von Betrüger:innen leergeräumt.
Er erstattete Anzeige.
 
Die Verbraucherzentrale NRW warnt seit längerem vor solchen Betrugsmaschen, die
gerade bei Bitcoin-Anlagen häufig sind. Wichtig ist, die eigenen Konten im Blick zu
haben und bei nicht nachvollziehbaren Abbuchungen sofort zu reagieren. Wer
verdächtige Anrufe erhält, sollte direkt Strafanzeige erstatten wegen versuchten
Betrugs und die Verbraucherzentrale informieren. Auf weitere Kontaktversuche der
Kriminellen sollte man auf keinen Fall reagieren – weder per Telefon, noch per
Mail oder Post. Zur Not können Betroffene die Telefonnummer wechseln.
 
Weitere Infos und Links:
Weitere Maschen, mit denen sich Kriminelle als Verbraucherzentrale am Telefon
ausgeben, beschreiben wir auf unserer Webseite unter

Anbieterwechsel bei Strom und Gas lohnt sich wieder

Anbieterwechsel bei Strom und Gas
lohnt sich wieder
Die Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen gibt Tipps zum
Wechsel des Energieversorgers und zeigt, wo sich Geld sparen lässt
Die Energiekrise hat im vergangenen Jahr für stark gestiegene Strom-
und Gaspreise gesorgt. Jetzt gibt es im Vergleich zum Jahr 2022 wieder deutlich preiswertere 
Tarife bei Gas und Strom. „Viele Neukundentarife sind aktuell günstiger. Oft liegen sie unterhalb
des Preises der staatlichen Preisbremsen.
Bei der Grundversorgung ist es genau umgekehrt, diese ist bei einigen Anbietern wieder teurer als
alternative Tarife“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
NRW in Euskirchen. „Nach den Preisturbulenzen im vergangenen Jahr möchten wir den
Verbraucher:innen die Unsicherheit nehmen, sich wieder auf dem Energiemarkt nach
preiswerteren Strom- und Gastarifen umzuschauen.“
Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Tipps zusammengestellt, worauf private Haushalte dabei
achten sollten. Zusätzlich steht eine Checkliste zur Verfügung, damit der Anbieterwechsel
reibungslos gelingt.
 
Aktuelle Neukundenpreise und Sparpotentiale ermitteln
Viele Energieanbieter bieten wieder günstigere Tarife, die unterhalb des Preisbremsenniveaus
liegen. Derzeit sind bei Strom Arbeitspreise ab ca. 30 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh)
verfügbar, bei Gas lassen sich Preise ab ca. 9 Ct/kWh finden. Auch wenn man die staatlichen
Preisbremsen berücksichtigt, lohnt sich ein Anbieterwechsel. Denn diese deckeln den Preis,
allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Zusätzlicher Aspekt: Ein Anbieterwechsel ntlastet den
Staatshaushalt und fördert den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. 
Außerdem bieten nicht nur sogenannte Energiediscounter günstige Preise an, sondern auch viele
Stadtwerke haben wieder preiswerte Neukundentarife im Angebot.
 
Bestandskundenverträge kritisch prüfen
Viele Verbraucher:innen sind noch in teuren Bestandskundentarifen. Obwohl die
Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt seit rund sechs Monaten wieder deutlich niedriger
ausfallen, sind Preissenkungen noch die Ausnahme – oder die Preise sind trotz Preissenkung
hoch. Bei der Prüfung des bestehenden Vertrags ist es wichtig, die Restlaufzeit und
Kündigungsfrist herauszusuchen, um den richtigen Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel
zu finden. Ist man aktuell in der Grundversorgung, lässt sich der Vertrag jederzeit, unter
Berücksichtigung der gesetzlichen zweiwöchigen Frist, kündigen.
 
Vergleichsportale richtig nutzen
Online-Vergleichsportale sind nützliche Instrumente, um den richtigen Strom- oder Gas-
Tarif ausfindig zu machen. Wichtig dabei ist, die Voreinstellungen 
des Vergleichsportals
individuell anzupassen, bevor man einen Tarifvergleich vornimmt. Um möglichst viele
Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das
Portal“ ausgestellt sein. Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die
Tarifauswahl unnötig ein. Aktuell empfehlenswert sind Tarife mit einer Laufzeit von
zwölf Monaten. Dabei sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass vertraglich
zugesicherte Preisgarantien enthalten sind, falls es im kommenden Winter erneut zu
steigenden Energiepreisen kommen sollte. Wichtig vor einem Vertragsabschluss:
Den potentiell neuen Anbieter mittels einer kurzen Internetrecherche überprüfen,
um festzustellen, ob der Anbieter durch sein Geschäftsgebaren in der Vergangenheit
negativ aufgefallen ist.
 
Weitere Informationen und Links:
Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters: www.verbraucherzentrale.
Die Checkliste (PDF-Format) zum Anbieterwechsel findet sich hier
 
 
 
 

Tipps bei Bestellungen im Ausland

Im Ausland bestellen
Worauf Verbraucher:innen vor dem Kauf achten sollten
Mit wenigen Klicks ist der handgefertigte Ring mit Gravur aus den
USA bestellt. Nach einigen Wochen kommt er endlich an – doch er
passt nicht an den Finger und zum Kaufpreis kommen noch
Einfuhrumsatzssteuer und die Servicepauschale des Versanddienstleisters hinzu. Der Umtausch
ist außerdem ausgeschlossen. Und selbst wenn, würde sich der teure Rückversand ins Ausland
nicht lohnen. Neben Frust und Ärger kann eine solche Shopping-Pleite auch ganz schön teuer
werden. Verbraucher:innen sollten sich darüber vor dem Kauf im Klaren sein und die
Konditionen des Anbieters kennen. Drei Tipps der Euskirchener Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW, worauf es bei Bestellungen aus dem EU-Ausland zu achten gilt.
 
Versandkosten, Lieferzeiten, Steuern und Zölle
Kommt das Päckchen aus dem Ausland, ist naturgemäß mit höheren Versandkosten und
längeren Lieferzeiten zu rechnen. Werden Waren von außerhalb der EU (beispielsweise aus
den USA, China oder seit dem Brexit auch aus Großbritannien) gekauft, fallen meist
Einfuhrumsatzsteuer (für gewöhnlich 7 oder 19 Prozent) und bei einem Warenwert von über 
150 Euro zusätzlich Zollgebühren an. Diese müssen Verbraucher:innen zuzüglich zum
Kaufpreis der Ware begleichen.
Jedes Produkt hat dabei seinen eigenen Zollsatz, der zwischen 2,5 und 17 Prozent liegen
kann. Online-Shops müssen zwar darauf hinweisen, dass Zusatzkosten entstehen können,
allerdings muss die Höhe dieser nicht angegeben werden.
Für Verbraucher:innen ist daher oft wenig transparent, was der vermeintlich günstige
Einkauf am Ende tatsächlich kostet. Zusätzlich zu den Gebühren für Zölle oder Steuern
berechnen viele Paketdienste außerdem eine Auslagen- oder Servicepauschale. Dafür
übernehmen sie bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde. 
Jeder Dienstleister kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet
aktuell beispielsweise sechs Euro. So kann die ursprünglich günstige Handyhülle aus
China schnell doppelt so teuer werden.
 
Kundenservice, Gewährleistung und Rücksendebedingungen
Entspricht das Produkt nicht den Erwartungen, passt oder gefällt es schlichtweg nicht,
lohnt sich der Rückversand ins Ausland oft nicht, da die Rücksendekosten meist selbst
zu tragen sind. Daher sollten Verbraucher:innen vor den Kauf gut überlegen und die
Rücksendebedingungen des Shops kennen. Ein besonderer Fall sind Produkte wie
beispielsweise der genannte Ring mit Gravur, die individuell nach Wunsch angefertigt
wurden. Für diese ist das Widerrufsrecht in der Regel von vornherein ausgeschlossen.
Tritt ein Problem mit einem Produkt auf, fehlt bei dem Erwerb über Verkaufsplattformen
häufig ein Ansprechpartner für Reklamationen. Auch die Gewährleistung kann bei
Käufen im Ausland nur schwer durchzusetzen sein.
 
Alternativen prüfen
Gibt es das gleiche oder ein vergleichbares Produkt vielleicht auch bei einem
Online-Shop, der innerhalb der EU ansässig ist? Damit entfielen Steuern oder
Zölle, was unter Umständen sogar günstiger sein kann, auch wenn das Produkt
an sich etwas mehr kostet. Ein bisschen Suchen kann hier also durchaus helfen, um
nicht nur  zusätzliche Kosten und lange Lieferzeiten zu umgehen, sondern auch
unnötig lange Versandwege zu vermeiden.
 
Weiterführende Infos und Links:
Informationen zu Steuer und Zoll:
 
Direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden
Fragen ist das Europäische Verbraucherzentrum
Deutschland:
 
Bei Zweifeln an der Seriosität des Shops kann der Fakeshop-Finder
der Verbraucherzentrale helfen: