Ratgeber „Das Pflegegutachten“

Kompetenter Begleiter bei Antrag und Verfahren
 
„Eine gute Vorbereitung ist das A und O“ – diese Redewendung trifft ganz besonders zu, wenn die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ins Haus steht. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes verschafft sich hierbei einen Eindruck, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann ab, ob der Antragstellende in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird und entsprechende Leistungen erhält. Wer den Ablauf der Begutachtung kennt und weiß, mit welchen Fragen zu rechnen ist, kann dem Termin also gut vorbereitet entgegensehen. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale lotst dafür durch alle wichtigen Fragen von Antrag bis Verfahren.
 
Anhand einer umfangreichen Checkliste können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon im Vorfeld über alle Bereiche informieren, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird zudem, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Es werden hilfreiche Verhaltenstipps rund um den Besuch des Medizinischen Dienstes gegeben. Verständlich wird erläutert, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet. Nicht zuletzt begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein Antrags-ABC bietet hierbei praktische Unterstützung. Ein eigenes Kapitel beschreibt die Besonderheiten bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ hat 156 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
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Beratungsstelle Euskirchen
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer | Leitung
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Handbuch Testament

Das Erbe den eigenen Vorstellungen entsprechend übertragen
Die Erbschaftssteuer bestimmt die Schlagzeilen: Was wird der Bundesgerichtshof dem Gesetzgeber dazu ins Aufgabenbuch schreiben? Welche Vorschläge machen die Parteien, damit es bei der Übertragung von Vermögen gerecht zugeht? Die aktuelle Diskussion ist für den einen oder die andere Anstoß, über die Regelung des eigenen Nachlasses nachzudenken. Denn wenn der eigene Wille zu Lebzeiten festgeschrieben wird, vermeiden Erblasser nicht nur Streit unter den Hinterbliebenen. Sondern sie stellen auch sicher, dass das Erbe den persönlichen Vorstellungen entsprechend verteilt wird. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale erklärt die Grundzüge der Erbrechts und zeigt, wie über die Weitergabe von Geldvermögen, Immobilien oder anderen Gegenständen verfügt werden kann.
 
Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der -partnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Welche Regelungen können Alleinstehende treffen? Der Ratgeber erläutert, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu beachten ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich beschrieben, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein Kapitel zeigt, wie sich ganz legal Steuern sparen lassen. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kostet 22,- Euro. Zu bestellen unter
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Ratgeber für Frauen

Ab jetzt finanziell unabhängig: Finanzplanung mit Weitsicht

Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts werfen einmal mehr ein Schlaglicht auf die finanzielle Situation von Frauen: Sie sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Das macht rund 19 Prozent des Verdienstunterschieds zu Männern aus. Wenn Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen, treten meist Frauen im Beruf kürzer. Lange Zeit mit Care-Arbeit sorgt jedoch nicht nur aktuell für weniger im Portemonnaie, sondern geht auch auf Kosten der Rente. Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie Frauen die Themen Geld und Altersvorsorge nachhaltig angehen und Rentenlücken vermeiden können.
Die Basics des Finanzwissens werden verständlich vorgestellt: Die Stichworte reichen vom Anlagehorizont über Investmentfonds bis zum Zinseszinseffekt. Für typische Lebenssituationen von Frauen werden Entscheidungshilfen gegeben, welche Finanzstrategie passt: beim Berufsstart, in der Phase der Familiengründung, bei einer Trennung sowie kurz vor dem Rentenalter. Sollten Berufsanfängerinnen schon über Altersvorsorge nachdenken? Ist der Kauf einer Immobilie eine rentable Anlage? Kann ein Ehevertrag einen fairen finanziellen Ausgleich sichern? Es werden mögliche Wege aufgezeigt, um durch staatlich geförderte oder private Vorsorge Rentenlücken zu schließen. Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig. Ein Finanzplaner für Frauen“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen untershop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 


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Ratgeber "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge"

 

Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“
 
Kompass fürs bequeme und rentable Investieren
19,3 Milliarden Euro wurden hierzulande im ersten Halbjahr 2025 in Aktien-ETFs investiert – allein im Neugeschäft. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit ETFs im Trend liegt. Doch ist finanzielle Freiheit damit wirklich garantiert? Und für wen eignet sich diese Anlageform? Der neue Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale bietet alles, was man wissen muss, um den Vermögensaufbau mit diesen Investmentfonds in die eigene Hand zu nehmen. Er lotst Schritt für Schritt zum passenden ETF, benennt aber auch die Risiken, die Anlegerinnen und Anleger kennen sollten.
Was sind ETFs überhaupt? Wie funktioniert der Aktienmarkt? Was ist bei der Auswahl des Depots zu beachten? Warum hat passives Fondsmanagement Kostenvorteile? Neben den Basics erläutert das Buch, was ETFs so attraktiv macht. Verständlich zeigt es, wie sich gute und günstige finden lassen und worauf dabei zu achten ist. Dazu bietet der Ratgeber eine erprobte Anlagestrategie. Die wichtigsten Schritte – von der Auswahl über den Kauf bis hin zum Verkauf und lebenslangen Entnahmeplan – werden ganz praktisch aufgezeigt. Ebenso wird über mögliche Fallstricke bei den Kosten, über Verkaufstricks und Mythen und mögliche unfaire Klauseln im Kleingedruckten aufgeklärt. Der Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ hat 256 Seiten und kostet 28,- Euro, als E-Book 22,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
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Probleme am Flughafen

Verbraucherzentrale NRW klärt über Rechte bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust auf

Die EU diskutiert derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordung. Reisende könnten zukünftig erst nach erheblich größeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen zustehen. Auch eine geringere Entschädigungssumme ist im Gespräch. Für den kommenden Sommerurlaub hat dies allerdings noch keine Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung auf europäischer Ebene steht noch aus. „Wir fordern, dass Verbraucher:innen weiterhin die derzeit bestehenden Betreuungsleistungen und Augleichszahlungen erhalten“, sagt , Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Was aber gilt aktuell, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Kommen Reisende mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Monika Schiffer. „Diese Ansprüche können im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.“ Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Expertin zusammengefasst. 

  • Wenn sich der Flug verspätet
    Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
  • Wenn der Flug gestrichen wird
    Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet. 
  • Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
    Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
  • Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
    Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Weiterführende Infos und Links:

Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen

 


Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr 
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

 

Ratgeber "Haushalt im Griff"

Ratgeber „Haushalt im Griff“:
Kleine Routinen für glänzende Ergebnisse

Konkrete Ziele in einem festgelegten Zeitraum anzugehen – was nach Zielvereinbarung im Berufsleben klingt, kann auch im „Unternehmen Haushalt“ zur Erfolgsstrategie werden. Wer etwa für den lästigen Hausputz einen Wochenplan anlegt und systematisch die Räume abarbeitet, kann schon in kurzer Zeit glänzende Ergebnisse vorweisen. Überhaupt: Auch ungeliebte Arbeiten – Spiegel putzen, Spülmaschine ausräumen oder Schränke entrümpeln – sollten mit kleinen Routinen in den Alltag eingebaut werden, damit sie nicht in die Schublade „Lästiges wird aufgeschoben“ wandern. Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ der Verbraucherzentrale zeigt, dass Haushalt eigentlich ganz einfach ist. Wer weiß wie, kann obendrein noch Geld sparen.

Effektive Haushaltsorganisation fängt schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von der Einkaufsliste bis hin zum Entlarven von Mogelpackungen navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement. Außerdem: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben schenken. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Auch das Waschen der Wäsche mit System hilft, Wasser, Energie und Waschmittel zu sparen. Nicht zuletzt gibt es Hilfen für Nicht-Alltägliches, etwa wenn die Wohnung für den Urlaub präpariert oder in einer halben Stunde vorzeigbar gemacht werden muss.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ hat 200 Seiten, kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder als E-Book für 14,99 Euro. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Alle Informationen zu unseren Ratgebern können Sie jederzeit unter folgendem Link finden:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks

Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar

Wie man Stoff für Zoff vermeidet.

Wird eine Bambushecke zum Baum, wenn sie sieben Meter hoch wächst und dann übers Nachbargrundstück ragt? Über diese Frage hatte im März 2025 der Bundesgerichtshof zu entscheiden und urteilte mit einem klaren „Nein“. Die Höhe könne nicht über die botanische Kategorie „Baum“ oder „Hecke“ entscheiden. Dass sich ein Baum durch den vom Nachbarn geforderten Rückschnitt wieder in eine Hecke verwandeln solle, sei nicht nachzuvollziehen. Zwar landen Nachbarschaftsstreitereien nicht immer vor Gericht, bieten aber stets Stoff für Zoff. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale zeigt Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu schlichten. Verständlich lotst er durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift Probleme von A wie Antennenaufbau bis Z wie Zufahrtsregelungen auf.
Beim Nachbarrecht geht es häufig auch um baurechtliche Fragen oder um störenden Lärm. Wie werden Grenzen festgelegt? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Wie laut darf die Hausmusik sein? Ist das Grillen auf Terrasse oder Balkon jeden Tag erlaubt? Auch bei andauernden Ärgernissen: Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nur in wenigen und gesetzlich geregelten Fällen. Heißt also: Faustrecht anzuwenden kann schnell teuer werden! Der Ratgeber zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Erhältlich ist dieser in der Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr