Vorsicht beim Ticketkauf

So vermeiden Fans böse Überraschungen
Die Lieblingsband ist wieder auf Tour, die Vorfreude ist groß. Doch schon beim Ticketkauf stoßen Fans auf Hürden. Viele Konzerte sind schnell ausverkauft, sodass es die begehrten Tickets nur noch überteuert auf dem Zweitmarkt gibt. Fake-Tickets kursieren im Netz, die teuer bezahlt, am Ende aber leider wertlos sind. „Verbraucher:innen sollten Tickets am besten nur bei offiziellen Verkaufsstellen erwerben – so vermeiden sie hohe Kosten und das Risiko, am Einlass abgewiesen zu werden“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Diese Tipps sollten beim Ticketkauf beachtet werden:
Personalisierte Tickets
Für viele Konzerte werden inzwischen personalisierte Tickets verkauft. Einlass bekommt damit nur die Person, die namentlich auf dem Ticket vermerkt ist und sich ausweisen kann. Damit sollen der Schwarzmarkt und der überteuerte Weiterverkauf von Tickets eingedämmt werden. Personalisierte Tickets sollten bestenfalls nur bei offiziellen Händlern gekauft werden. Dort können Eintrittskarten in der Regel auf einen anderen Namen umgeschrieben werden, falls man die Karte weitergeben oder verschenken möchte. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen und bestimmte Fristen müssen eingehalten werden. Wer auf dem Zweitmarkt ein Ticket erwirbt, das auf einen anderen Namen ausgestellt ist, wird bei Abgleich mit dem Personalausweis beim Einlass keinen Zugang zum Event erhalten.
Überhöhte Preise auf Ticketbörsen
Auf Zweitmarkt-Plattformen werden Tickets häufig zu deutlich höheren Preisen verkauft als im offiziellen Vorverkauf. Zusätzlich kommen zum eigentlichen Kaufpreis weitere Kosten hinzu, die nicht immer transparent ausgewiesen werden. Das können Buchungs- und Abwicklungskosten oder die enthaltene Umsatzsteuer sein. Die Ticketplattformen sind allerdings verpflichtet, neben dem verlangten Preis zusätzlich den ursprünglichen Ticketpreis nach Angabe des Verkäufers zu nennen. So sollen Fans erkennen können, ob das Ticket überteuert verkauft wird.
Fake-Tickets
Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über online angebotene Fake-Tickets für Events, die gar nicht stattfinden: So werden auf Zweitmarkt-Plattformen Eintrittskarten für Veranstaltungen angeboten, die es entweder gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht. Haben Verbraucher:innen auf einer Online-Ticketbörse solche Fake-Tickets gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können sie den Vertrag anfechten und das Geld vom Ticketverkäufer zurückfordern. Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Verbraucher:innen sollten sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter wenden, um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich sind.
Bei Ticket-Ärger interaktives Tool der Verbraucherzentralen nutzen
Auch nach dem Ticketkauf können noch viele Dinge schief gehen: von der kompletten Absage des Konzerts bis zum Abbruch oder Änderungen im Programm. Das interaktive Tickettool der Verbraucherzentralen hilft bei vielen Problemen rund um den Ticketkauf oder den Ablauf des Events mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ansprüche durchzusetzen.
Weiterführende Informationen:
 
  • • Interaktives Tickettool der Verbraucherzentralen:
    www.verbraucherzentrale.nrw/node/12793
     
    • Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt:
    www.verbraucherzentrale.de/node/30494
     
    • Personalisierte Tickets: Kein Zutritt trotz teurer Karten?
    www.verbraucherzentrale.nrw/node/28252
     
 
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Ratgeber Photovoltaik

Rechnet sich Solarstrom für mein Haus?
Ob und wie es mit der Förderung kleiner Photovoltaikanlagen weitergeht – das wird nicht nur im Sommerloch heiß diskutiert. Während die einen argumentieren, dass sich private Anlagen angesichts des Preisverfalls schon heute am Markt rechneten, tragen die anderen vor, dass ein Förderstopp die Energiewende ausbremse. Denn verunsicherte Hausbesitzer würden die Planungen zur Stromerzeugung auf dem Dach dann erst einmal verschieben. Der „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick zur Technik sowie Entscheidungshilfe, ob und wie sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft bei der eigenen Immobilie rechnet.
Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was können Batteriespeicher? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke erklärt. Wie viel Energie damit geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Zentral hierbei: Lohnt ein Batteriespeicher? Wie groß muss er dimensioniert sein? Von der Planung über das Einholen von Angeboten bis hin zur Installation unterstützt das Buch beim Einstieg ins Geschäft mit der Sonne. Wissenswertes zur Einspeisevergütung sowie zu Fördermöglichkeiten ergänzt den Überblick. Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder
T 0211 91380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als PDF unter
 
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Cover: verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/photovoltaik
 
 
 
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begrünte Fassaden als natürliche Klimaanlage

Wussten Sie schon...

…, dass begrünte Fassaden als natürliche Klimaanlage wirken können? 

  Üppige Begrünung an der Hausfassade ist nicht nur hübsch anzusehen, sie wirkt nachweislich und macht das Wohnklima an heißen Tagen spürbar angenehmer – ganz ohne Klimaanlage oder zusätzliche Energieverbrauchskosten. „Durch die Verschattung, also weniger direkte Sonneneinstrahlung auf die Wand und durch die Verdunstung, bei der die Pflanzen ihrer Umgebung Wärme entziehen, kann die Temperatur an der Hauswand um bis zu 15 Grad Celsius reduziert werden“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen. Gerade in dicht bebauten Gebieten trägt Fassadenbegrünung nachweislich dazu bei, urbane Hitzeinseln zu verringern und Lebensqualität zu steigern. Die Pflanzen filtern außerdem Feinstaub aus der Umgebung, binden CO₂, können im Winter dämmend wirken und fördern die Biodiversität vor Ort. Eine Fassadenbegrünung lässt sich an vielen Gebäuden häufig ohne hohen Aufwand umsetzen. Neben selbstklimmenden Pflanzen wie Efeu, sind in Deutschland heimische Gerüstkletterpflanzen wie Echtes Geißblatt (Lonicera caprifolium)oder Alpen-Waldrebe (Clematis alpina) eine gute Lösung, auch für wärmegedämmte Fassaden.

  Weitere Informationen zu begrünten Fassaden inklusive Pflanzliste:
  

Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

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Ratgeber „Das Haushaltsbuch“

Ratgeber „Das Haushaltsbuch“: Kassensturz mit System

Bei dem einen hebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag an. Bei der anderen sind höhere Prämien für die Wohngebäudeversicherung fällig. Zum Start des neuen Schuljahrs sind Ausgaben für Bücher und Klassenfahrt einzuplanen. Und wenn der Nachwuchs dann noch aus den Klamotten für den Herbst rausgewachsen ist, wird’s im Budget richtig eng. Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch” der Verbraucherzentrale hilft beim systematischen Kassensturz von Einnahmen und Ausgaben. In Wochen- und Monatsübersichten lässt sich erfassen, wo das Geld bleibt. Das hilft, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.

Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem Gegensteuern anfangen. Ein Serviceteil des Buchs enthält Übersichten für die Wartung von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und Tipps, um mittel- oder langfristig zu sparen. „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,– Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T +49 211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“

 
Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“:
Fundament für den Gebäude-Check
 
Man sieht, was man kauft. Und Nervenaufreibendes rund um Baugenehmigungen und Bauabwicklung bleibt erspart, wenn der Kauf einer Bestandsimmobilie ins Auge gefasst wird. Allerdings: Je älter das Haus ist, umso höher die Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis für Sanierung und Modernisierung aufzubringen sind. So ist bei einem Einfamilienhaus, das zwischen 1970 und 1990 gebaut wurde, mit etwa 30 Prozent des Kaufpreises für die Modernisierung zu rechnen. Kaufwillige sollten das Objekt der Wahl daher gründlich auf mögliche Schwachstellen und Mängel abklopfen. Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale gibt viele nützliche Informationen und praktische Hilfestellungen für den Gebäude-Check an die Hand.
Die 500 Prüfpunkte im Buch sind ein sicheres Fundament für den Kauf einer Bestandsimmobilie – von der Haussuche bis zur Schlüsselübergabe. Neben Wissenswertem für die erste Besichtigung und Einschätzung des Objekts lotst der Ratgeber auch durch die Vertragsgestaltung. Es wird erläutert, was beim Kaufvertrag zwingend zu prüfen ist und wie sich nachteilige Klauseln vermeiden lassen. Auch wird ein Überblick gegeben, welche Pflichten Notare haben und was deren Dienste kosten. Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses. Gebäude-Check – Darlehen – Kaufvertrag. Das große Praxis-Handbuch zum Hauskauf“ hat 384 Seiten und kostet 34,90 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T +49 211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Mahnschreiben der TPI Investment sorgen für Verunsicherung

Mahnschreiben der TPI Investment sorgen für Verunsicherung 
 
Bei der Verbraucherzentrale Euskirchen gehen aktuell viele Anfragen wegen Mahnschreiben der Firma TPI Investment GmbH aus Essen ein. Diese fordert von angeblichen Kund:innen der Firma 1N Telecom die Zahlung von rund 420 Euro. Nach Darstellung der TPI habe sie die Forderungen von 1N Telecom übernommen für einen mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen DSL-Vertrag aus 2023 oder 2024. „In vielen Fällen liegt jedoch kein Vertrag vor oder er wurde rechtzeitig widerrufen. Trotzdem setzt das Unternehmen Betroffene unter Druck“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucher:innen sollten der Forderung zeitnah widersprechen, um Mahnbescheide oder Einträge in Auskunfteien zu vermeiden.“
Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom haben die Verbraucherzentralen schon länger zu tun und gehen rechtlich gegen das Unternehmen vor. Jetzt tritt ein neuer Anbieter auf den Plan, der angeblich die Forderungen von 1N Telecom übernommen hat – konkrete Nachweise hierzu fehlen jedoch. „Unser Rat an Verbraucher:innen lautet daher: Lassen Sie sich von juristisch klingenden Formulierungen nicht unter Druck setzen, sondern widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie die Abtretungsurkunde für die Forderung an. Liegt diese nicht vor, muss nichts bezahlt werden“, so die Beratungsstellenleiterin.
Verbraucherzentrale Euskirchen berät und hält Musterschreiben bereit
Nach bisherigen Erkenntnissen der Verbraucherzentrale NRW legt TPI zwei Arten von Nachweisen vor: entweder einen unterschriebenen Vertrag mit 1N Telecom oder ein EDV-Protokoll, das den angeblichen Vertragsabschluss belegen soll. „Teilweise hatten Betroffene aber nie zuvor Kontakt mit der 1N Telecom oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen“, sagt Schiffer. Ein Widerruf behält auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber seine Gültigkeit. „Dennoch: Wer gar nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, riskiert Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.“ Die Verbraucherzentrale NRW hält daher ein Musterschreiben für den Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH bereit. „Wer weitere Unterstützung benötigt oder unsicher ist, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, kann sich an uns wenden“, so die Beratungsstellenleiterin.
 
Weiterführende Infos und Musterschreiben:
 
 
Rechtsberatung bietet die Verbraucherzentrale zum Thema nach Terminvereinbarung unter 02251 5064501 an.

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Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

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Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

Ratgeber Eigentumswohnung

Ratgeber Eigentumswohnung:
Wer beim Miteigentum das Sagen hat
Suchen, Kaufen, Wohnen – so sieht idealtypisch der Fahrplan aus, wenn der Kauf einer Eigentumswohnung ins Auge gefasst wird. Anders als beim Erwerb eines Hauses ist es hierbei ein Muss, sich auch die Miteigentümer genau anzusehen. Denn bei einer Eigentumswohnung muss das gesamte Gebäude gemeinsam mit diesen verwaltet werden, weil jeder nur ein Miteigentum an Grundstück und Gebäude erworben hat. Der Ratgeber „Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale lotst durch alle Fragen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, erklärt wichtige Begriffe wie Hausgeld oder Erhaltungsrücklage und zeigt außerdem mögliche Fallstricke, die beim Suchen und Kaufen der passenden Immobilie lauern können.
 
Das Praxis-Handbuch begleitet Schritt für Schritt auf dem Weg zur eigenen Wohnung. Von der Suche nach einem geeigneten Objekt über die Finanzierungsplanung bis hin zur Beurkundung durch den Notar sowie zu Abnahme und Übergabe. Ein besonderer Schwerpunkt sind die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft, die wesentlich das Zusammenleben bestimmt. Wie viel Geld sollte die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen? Wer darf bei der Eigentümergemeinschaft abstimmen? Wer prüft die Jahresabrechnungen? Kaufinteressierte sollten auch einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen werfen. Denn hier lässt sich herausfinden, ob das Objekt Tücken birgt oder ein Sanierungsstau künftig hohe Investitionen erwarten lässt. Vorgestellt wird auch, welche Regelungen im Kaufvertrag nicht fehlen dürfen und was sich hinter dem Wirtschaftsplan oder einem Baulastenverzeichnis verbirgt. 
 
Der Ratgeber „Eigentumswohnung. Suchen. Kaufen. Wohnen. Das große Praxis-Handbuch“ hat 248 Seiten, kostet 29,90 Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501. 
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich. Auch als E-Book für 23,99 Euro.

Probleme am Flughafen

Verbraucherzentrale NRW klärt über Rechte bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust auf

Die EU diskutiert derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordung. Reisende könnten zukünftig erst nach erheblich größeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen zustehen. Auch eine geringere Entschädigungssumme ist im Gespräch. Für den kommenden Sommerurlaub hat dies allerdings noch keine Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung auf europäischer Ebene steht noch aus. „Wir fordern, dass Verbraucher:innen weiterhin die derzeit bestehenden Betreuungsleistungen und Augleichszahlungen erhalten“, sagt , Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Was aber gilt aktuell, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Kommen Reisende mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Monika Schiffer. „Diese Ansprüche können im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.“ Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Expertin zusammengefasst. 

  • Wenn sich der Flug verspätet
    Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
  • Wenn der Flug gestrichen wird
    Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet. 
  • Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
    Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
  • Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
    Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Weiterführende Infos und Links:

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Ratgeber "Haushalt im Griff"

Ratgeber „Haushalt im Griff“:
Kleine Routinen für glänzende Ergebnisse

Konkrete Ziele in einem festgelegten Zeitraum anzugehen – was nach Zielvereinbarung im Berufsleben klingt, kann auch im „Unternehmen Haushalt“ zur Erfolgsstrategie werden. Wer etwa für den lästigen Hausputz einen Wochenplan anlegt und systematisch die Räume abarbeitet, kann schon in kurzer Zeit glänzende Ergebnisse vorweisen. Überhaupt: Auch ungeliebte Arbeiten – Spiegel putzen, Spülmaschine ausräumen oder Schränke entrümpeln – sollten mit kleinen Routinen in den Alltag eingebaut werden, damit sie nicht in die Schublade „Lästiges wird aufgeschoben“ wandern. Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ der Verbraucherzentrale zeigt, dass Haushalt eigentlich ganz einfach ist. Wer weiß wie, kann obendrein noch Geld sparen.

Effektive Haushaltsorganisation fängt schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von der Einkaufsliste bis hin zum Entlarven von Mogelpackungen navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement. Außerdem: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben schenken. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Auch das Waschen der Wäsche mit System hilft, Wasser, Energie und Waschmittel zu sparen. Nicht zuletzt gibt es Hilfen für Nicht-Alltägliches, etwa wenn die Wohnung für den Urlaub präpariert oder in einer halben Stunde vorzeigbar gemacht werden muss.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ hat 200 Seiten, kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder als E-Book für 14,99 Euro. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Alle Informationen zu unseren Ratgebern können Sie jederzeit unter folgendem Link finden:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks

Das Mieter-Handbuch: Wegweiser von Abrechnungen bis Wohnungssuche

Das Mieter-Handbuch:
Wegweiser von Abrechnungen bis Wohnungssuche

Die Mieten in Deutschland sind im Jahr 2024 flächendeckend gestiegen. In den zehn größten Städten wurden rund 7 Prozent mehr verlangt als im Vorjahr. Wer angesichts von Mieterhöhungen jedoch einen Umzug erwägt, sollte diese Zahlen kennen: Der Durchschnittspreis für neu inserierte Wohnungen liegt nach einer Analyse immer deutlich über dem für Bestandsmieter – zum Teil wurden zwei Euro mehr pro Quadratmeter aufgerufen. Wer umzieht oder neu sucht, zahlt also fast automatisch drauf. Angesichts dieser Aussicht müssen jedoch nicht alle Mietpreissteigerungen für die bisherige Wohnung einfach hingenommen werden. Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben – erläutert, wann Vermieter erhöhen dürfen und wie viel. Er hilft zudem, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen zu entschlüsseln und auf Mieterrechte zu pochen.

Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann erhöhen wie er will? Welche Grenzen gelten, wenn energetisch saniert werden soll? Müssen etwa Maßnahmen zur Wärmedämmung, die mit viel Dreck und Lärm verbunden sind, geduldet werden? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten beispielhaft erläutert. Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Auch wird gezeigt, wie und wann Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten zum Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion.

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.