Ratgeber "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge"

 

Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“
 
Kompass fürs bequeme und rentable Investieren
19,3 Milliarden Euro wurden hierzulande im ersten Halbjahr 2025 in Aktien-ETFs investiert – allein im Neugeschäft. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit ETFs im Trend liegt. Doch ist finanzielle Freiheit damit wirklich garantiert? Und für wen eignet sich diese Anlageform? Der neue Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale bietet alles, was man wissen muss, um den Vermögensaufbau mit diesen Investmentfonds in die eigene Hand zu nehmen. Er lotst Schritt für Schritt zum passenden ETF, benennt aber auch die Risiken, die Anlegerinnen und Anleger kennen sollten.
Was sind ETFs überhaupt? Wie funktioniert der Aktienmarkt? Was ist bei der Auswahl des Depots zu beachten? Warum hat passives Fondsmanagement Kostenvorteile? Neben den Basics erläutert das Buch, was ETFs so attraktiv macht. Verständlich zeigt es, wie sich gute und günstige finden lassen und worauf dabei zu achten ist. Dazu bietet der Ratgeber eine erprobte Anlagestrategie. Die wichtigsten Schritte – von der Auswahl über den Kauf bis hin zum Verkauf und lebenslangen Entnahmeplan – werden ganz praktisch aufgezeigt. Ebenso wird über mögliche Fallstricke bei den Kosten, über Verkaufstricks und Mythen und mögliche unfaire Klauseln im Kleingedruckten aufgeklärt. Der Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ hat 256 Seiten und kostet 28,- Euro, als E-Book 22,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Für weitere Informationen
Beratungsstelle Euskirchen 
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer
 | Leitung
Wilhelmstr. 37, 53879 Euskirchen

02251 50 645-01
euskirchen@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw

 

begrünte Fassaden als natürliche Klimaanlage

Wussten Sie schon...

…, dass begrünte Fassaden als natürliche Klimaanlage wirken können? 

  Üppige Begrünung an der Hausfassade ist nicht nur hübsch anzusehen, sie wirkt nachweislich und macht das Wohnklima an heißen Tagen spürbar angenehmer – ganz ohne Klimaanlage oder zusätzliche Energieverbrauchskosten. „Durch die Verschattung, also weniger direkte Sonneneinstrahlung auf die Wand und durch die Verdunstung, bei der die Pflanzen ihrer Umgebung Wärme entziehen, kann die Temperatur an der Hauswand um bis zu 15 Grad Celsius reduziert werden“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen. Gerade in dicht bebauten Gebieten trägt Fassadenbegrünung nachweislich dazu bei, urbane Hitzeinseln zu verringern und Lebensqualität zu steigern. Die Pflanzen filtern außerdem Feinstaub aus der Umgebung, binden CO₂, können im Winter dämmend wirken und fördern die Biodiversität vor Ort. Eine Fassadenbegrünung lässt sich an vielen Gebäuden häufig ohne hohen Aufwand umsetzen. Neben selbstklimmenden Pflanzen wie Efeu, sind in Deutschland heimische Gerüstkletterpflanzen wie Echtes Geißblatt (Lonicera caprifolium)oder Alpen-Waldrebe (Clematis alpina) eine gute Lösung, auch für wärmegedämmte Fassaden.

  Weitere Informationen zu begrünten Fassaden inklusive Pflanzliste:
  

Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

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Ratgeber „Das Haushaltsbuch“

Ratgeber „Das Haushaltsbuch“: Kassensturz mit System

Bei dem einen hebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag an. Bei der anderen sind höhere Prämien für die Wohngebäudeversicherung fällig. Zum Start des neuen Schuljahrs sind Ausgaben für Bücher und Klassenfahrt einzuplanen. Und wenn der Nachwuchs dann noch aus den Klamotten für den Herbst rausgewachsen ist, wird’s im Budget richtig eng. Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch” der Verbraucherzentrale hilft beim systematischen Kassensturz von Einnahmen und Ausgaben. In Wochen- und Monatsübersichten lässt sich erfassen, wo das Geld bleibt. Das hilft, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.

Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem Gegensteuern anfangen. Ein Serviceteil des Buchs enthält Übersichten für die Wartung von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und Tipps, um mittel- oder langfristig zu sparen. „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,– Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T +49 211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“

 
Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“:
Fundament für den Gebäude-Check
 
Man sieht, was man kauft. Und Nervenaufreibendes rund um Baugenehmigungen und Bauabwicklung bleibt erspart, wenn der Kauf einer Bestandsimmobilie ins Auge gefasst wird. Allerdings: Je älter das Haus ist, umso höher die Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis für Sanierung und Modernisierung aufzubringen sind. So ist bei einem Einfamilienhaus, das zwischen 1970 und 1990 gebaut wurde, mit etwa 30 Prozent des Kaufpreises für die Modernisierung zu rechnen. Kaufwillige sollten das Objekt der Wahl daher gründlich auf mögliche Schwachstellen und Mängel abklopfen. Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale gibt viele nützliche Informationen und praktische Hilfestellungen für den Gebäude-Check an die Hand.
Die 500 Prüfpunkte im Buch sind ein sicheres Fundament für den Kauf einer Bestandsimmobilie – von der Haussuche bis zur Schlüsselübergabe. Neben Wissenswertem für die erste Besichtigung und Einschätzung des Objekts lotst der Ratgeber auch durch die Vertragsgestaltung. Es wird erläutert, was beim Kaufvertrag zwingend zu prüfen ist und wie sich nachteilige Klauseln vermeiden lassen. Auch wird ein Überblick gegeben, welche Pflichten Notare haben und was deren Dienste kosten. Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses. Gebäude-Check – Darlehen – Kaufvertrag. Das große Praxis-Handbuch zum Hauskauf“ hat 384 Seiten und kostet 34,90 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T +49 211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Beratungsstelle Euskirchen
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer | Leitung
Wilhelmstr. 37., 53879 Euskirchen
02251 50 645-01
euskirchen@verbraucherzentrale.nrw
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Ratgeber Eigentumswohnung

Ratgeber Eigentumswohnung:
Wer beim Miteigentum das Sagen hat
Suchen, Kaufen, Wohnen – so sieht idealtypisch der Fahrplan aus, wenn der Kauf einer Eigentumswohnung ins Auge gefasst wird. Anders als beim Erwerb eines Hauses ist es hierbei ein Muss, sich auch die Miteigentümer genau anzusehen. Denn bei einer Eigentumswohnung muss das gesamte Gebäude gemeinsam mit diesen verwaltet werden, weil jeder nur ein Miteigentum an Grundstück und Gebäude erworben hat. Der Ratgeber „Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale lotst durch alle Fragen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, erklärt wichtige Begriffe wie Hausgeld oder Erhaltungsrücklage und zeigt außerdem mögliche Fallstricke, die beim Suchen und Kaufen der passenden Immobilie lauern können.
 
Das Praxis-Handbuch begleitet Schritt für Schritt auf dem Weg zur eigenen Wohnung. Von der Suche nach einem geeigneten Objekt über die Finanzierungsplanung bis hin zur Beurkundung durch den Notar sowie zu Abnahme und Übergabe. Ein besonderer Schwerpunkt sind die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft, die wesentlich das Zusammenleben bestimmt. Wie viel Geld sollte die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen? Wer darf bei der Eigentümergemeinschaft abstimmen? Wer prüft die Jahresabrechnungen? Kaufinteressierte sollten auch einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen werfen. Denn hier lässt sich herausfinden, ob das Objekt Tücken birgt oder ein Sanierungsstau künftig hohe Investitionen erwarten lässt. Vorgestellt wird auch, welche Regelungen im Kaufvertrag nicht fehlen dürfen und was sich hinter dem Wirtschaftsplan oder einem Baulastenverzeichnis verbirgt. 
 
Der Ratgeber „Eigentumswohnung. Suchen. Kaufen. Wohnen. Das große Praxis-Handbuch“ hat 248 Seiten, kostet 29,90 Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501. 
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich. Auch als E-Book für 23,99 Euro.

Probleme am Flughafen

Verbraucherzentrale NRW klärt über Rechte bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust auf

Die EU diskutiert derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordung. Reisende könnten zukünftig erst nach erheblich größeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen zustehen. Auch eine geringere Entschädigungssumme ist im Gespräch. Für den kommenden Sommerurlaub hat dies allerdings noch keine Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung auf europäischer Ebene steht noch aus. „Wir fordern, dass Verbraucher:innen weiterhin die derzeit bestehenden Betreuungsleistungen und Augleichszahlungen erhalten“, sagt , Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Was aber gilt aktuell, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Kommen Reisende mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Monika Schiffer. „Diese Ansprüche können im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.“ Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Expertin zusammengefasst. 

  • Wenn sich der Flug verspätet
    Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
  • Wenn der Flug gestrichen wird
    Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet. 
  • Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
    Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
  • Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
    Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Weiterführende Infos und Links:

Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen

 


Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr 
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

 

Ratgeber "Haushalt im Griff"

Ratgeber „Haushalt im Griff“:
Kleine Routinen für glänzende Ergebnisse

Konkrete Ziele in einem festgelegten Zeitraum anzugehen – was nach Zielvereinbarung im Berufsleben klingt, kann auch im „Unternehmen Haushalt“ zur Erfolgsstrategie werden. Wer etwa für den lästigen Hausputz einen Wochenplan anlegt und systematisch die Räume abarbeitet, kann schon in kurzer Zeit glänzende Ergebnisse vorweisen. Überhaupt: Auch ungeliebte Arbeiten – Spiegel putzen, Spülmaschine ausräumen oder Schränke entrümpeln – sollten mit kleinen Routinen in den Alltag eingebaut werden, damit sie nicht in die Schublade „Lästiges wird aufgeschoben“ wandern. Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ der Verbraucherzentrale zeigt, dass Haushalt eigentlich ganz einfach ist. Wer weiß wie, kann obendrein noch Geld sparen.

Effektive Haushaltsorganisation fängt schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von der Einkaufsliste bis hin zum Entlarven von Mogelpackungen navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement. Außerdem: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben schenken. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Auch das Waschen der Wäsche mit System hilft, Wasser, Energie und Waschmittel zu sparen. Nicht zuletzt gibt es Hilfen für Nicht-Alltägliches, etwa wenn die Wohnung für den Urlaub präpariert oder in einer halben Stunde vorzeigbar gemacht werden muss.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ hat 200 Seiten, kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder als E-Book für 14,99 Euro. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Alle Informationen zu unseren Ratgebern können Sie jederzeit unter folgendem Link finden:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks

Risiko Cyberkriminalität: Erste Hilfe bei Datenklau und Geldverlust

Die Verbraucherzentrale Euskirchen gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld und erklärt häufige Betrugsmaschen

Der Angriff passiert jeden Tag millionenfach im E-Mail-Postfach.

Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel, ins Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser Straftaten steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Der Schaden ist immens, die Betrugsmaschen werden stetig aktualisiert und verfeinert. Die Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem Phishing-Radar eine eigene Statistik darüber. „Alleine im Jahr 2024 haben uns Menschen mehr als 400.000 E-Mails gemeldet“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „In diesem Jahr sind bis Ende April bereits bereits mehr als 140.000 E-Mails eingegangen. Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts spiegeln sich also bei
unseren aktuellen Zahlen wieder.“ Schiffer gibt Tipps, wie man die neuesten Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte, falls man betroffen ist. Wichtig ist vor allem, schnell, aber planvoll zu reagieren.

  • Woran erkennt man Phishing-Nachrichten?
    Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS oder Brief, sind teils in fremder Sprache oder fehlerhafter Übersetzung verfasst. Vielfach fehlt auch die direkte Anrede, dann heißt es zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „sehr geehrte Nutzerin“. Mittlerweile gibt es aber leider viele gut gemachte betrügerische Nachrichten mit persönlicher Anrede und in fehlerfreiem Deutsch. Oft ist ein Link enthalten, der zu einer Internetseite führt, die der eines echten Anbieters täuschend ähnlich sieht. Man wird – meist verbunden mit einer kurzen Frist – verbal unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und sensible persönliche Daten einzugeben. Bei Nichtbeachtung wird mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht, wie der Sperrung der Kreditkarte oder des Zugangs zum Online-Banking.
  • Wie schützt man sich allgemein?
    Man sollte sparsam mit den persönlichen Daten umgehen und die eigenen Sicherheitssysteme wie Virenschutzprogramm, Betriebssystem und Internetbrowser stets auf dem neuesten Stand halten. Wichtig: Gegenüber unerwarteten Nachrichten ein gesundes Misstrauen zeigen, Anhänge nicht öffnen, nicht auf angebotene Links klicken und auch nicht auf die E-Mail antworten. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht echt ist, sollte am besten direkt beim genannten Anbieter nachfragen. Man kann sich auch wie gewohnt in seinem Online-Banking einloggen, um zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen Account auch vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Betrugsversuch vor.
  • Worauf sollte man beim modernen Banking achten?
    Die Wahl eines sicheren Verfahrens für das Online-Banking ist wichtig, weil es immer wieder Angriffen von Kriminellen ausgesetzt ist. Diese suchen Sicherheitslücken in der Technik und setzen auf Fehler im menschlichen Verhalten. Wichtig: Persönliche Daten wie PIN oder TAN sollte man immer nur nach einer ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt man schlimmstenfalls den Täter:innen ungewollt die Verfügungsgewalt über sein Konto und ermöglicht ihnen, eine digitale Karte auf einem fremden Gerät zu hinterlegen. Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch oder per E-Mail. Damit ein unautorisierter Zugriff nicht erst nach Wochen auffällt, sollte man regelmäßig im Online-Banking den Kontostand kontrollieren. Der schlimmste Fall wäre ein leergeräumtes Konto oder Betroffene, die ihren Bankzugang nicht mehr aufrufen können.
  • Was tun, wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert?
    Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, sollte man einmal erneut in Ruhe das Passwort eingeben. Erscheint erneut eine Fehlermeldung, spricht viel dafür, dass das Konto gehackt wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist. In solchen Fällen könnte das erste Gerät mit Schadsoftware infiziert sein. Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan durchgeführt werden und es vorerst nicht mehr für Online-Banking genutzt werden. Ferner sollte man überlegen, sicherheitshalber die Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und, falls nötig, neue Anmeldedaten direkt bei Anbieter anzufordern. Dies sollte man mit einem Gerät tun, bei dem man kontrolliert hat, dass es frei von Schadprogrammen ist.
  • Was tun, wenn Dritte Zugang zum Konto hatten?
    Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden. Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit der Kund:innen nachweisen können. Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte mit einem Anwalt prüfen.
  • Welche Fallen gibt es beim Online-Shopping?
    Persönliche Daten können nicht nur beim Online-Banking abgegriffen werden, sondern auch im Namen anderer Anbieter. Dies betrifft beispielsweise Zahlungsdienstleister wie PayPal oder auch Onlinehändler wie Amazon oder Anzeigenportale. Aber auch Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder Paketdienste werden von Cyberkriminellen immer wieder für neue Betrugsmaschen genutzt. Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht überall die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend ist, macht diese Option für Betrüger attraktiv. Die sensiblen persönlichen Daten können sie für zielgerichtete Folgeattacken nutzen, um an weitere Daten zu kommen und letztlich den Account zu übernehmen oder im Rahmen einer Transaktion das Konto zu leeren.

Weiterführende Infos und Links:

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Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen

 


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Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
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Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
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Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

 

Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar

Wie man Stoff für Zoff vermeidet.

Wird eine Bambushecke zum Baum, wenn sie sieben Meter hoch wächst und dann übers Nachbargrundstück ragt? Über diese Frage hatte im März 2025 der Bundesgerichtshof zu entscheiden und urteilte mit einem klaren „Nein“. Die Höhe könne nicht über die botanische Kategorie „Baum“ oder „Hecke“ entscheiden. Dass sich ein Baum durch den vom Nachbarn geforderten Rückschnitt wieder in eine Hecke verwandeln solle, sei nicht nachzuvollziehen. Zwar landen Nachbarschaftsstreitereien nicht immer vor Gericht, bieten aber stets Stoff für Zoff. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale zeigt Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu schlichten. Verständlich lotst er durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift Probleme von A wie Antennenaufbau bis Z wie Zufahrtsregelungen auf.
Beim Nachbarrecht geht es häufig auch um baurechtliche Fragen oder um störenden Lärm. Wie werden Grenzen festgelegt? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Wie laut darf die Hausmusik sein? Ist das Grillen auf Terrasse oder Balkon jeden Tag erlaubt? Auch bei andauernden Ärgernissen: Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nur in wenigen und gesetzlich geregelten Fällen. Heißt also: Faustrecht anzuwenden kann schnell teuer werden! Der Ratgeber zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Erhältlich ist dieser in der Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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